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ihr Executionsgeschäft zu Nutze, behielten so viel und lieferten so wenig als möglich^, sodaß die Bischöfe sich genöthigk sahen, Staatsgläubiger auf Zehnten von bestimmten Höfenund Gütern unmittelbar anzuweisen, solche zu verpfänden und zu verkaufen. Nach undnach setzten sich auch Kastenvögte und andere Grundherren in den Besitz von Zehnten undbegabten damit ihre Lehensl.ute. Von der anderen Seite erhob die Kirche ihre alten An-sprüche gegen die geschwächte Staatsgewalt. Das Concilium von Meaux (845) prote-stirte gegen die Veräußerung des Kirchenzehnten; die dritte laleranische Synode (117I)erklärte: der Zehnt sei göttlichen Rechtes; kein Laie könne ihn besitzen, ohne Kir-chenraub zu begehen. Freilich drangen diese Gelüste nicht alsbald durch; die Nuntien,welche obige Erklärung den Deutschen verkünden sollten, mußten von dem Reichstage inGelnhausen flüchten. Friedrich der Rothbart war Kaiser. Aber die Zeit brachte der Kirchedie Zehnten zurück. Starke Päpste und schwache Kaiser, Bannstrahl und Reichsacht unter-stützten die Beschlüsse der Kirchenversammlungen. Kauf und Tausch, Einlösung undErbschleicherei (besonders zur Zeit der Kreuzzüge) — Alles wurde zur Jehnteroberung an-gewendet und aufgeboten. So geschah es denn, in den Stürmen und Wirren der Zeit,wo die Einheit des Reiches und das Ansehen des Oberhauptes dem aufstrebenden Vasallen-thume und dem machtgierigen Clerus erlag, daß auch die Zehnten aus der Zahl decStaats-(Reichs-) Steuern verschwanden und als Grundgefälle von Herren aller Art besessen undvon Gesetzbüchern (im Sachsenspiegel z. B-) anerkannt wurden. „Wo der Pflug hin-geht, — so hieß es nun — da geht auch der Zehnt hin"; jedes neu angebaute Grundstückunterlag dem Noval- oder Neubruchzehnken. Diese allgemeine Verbindlichkeit konntezwar nur aus dem öffentlichen Rechte abgeleitet werden, wie denn auch die meisten Gesetz-gebungen die Zehntpflicht als Regel und die Zehntfceiheit als Ausnahme betrachten.Der Widerspruch zwischen dem Rechte und der Thatsache wurde somit offen gehalten undaus den Begriffen des Volkes schwand niemals die richtigeErkenntniß der Natur und desZweckes der Aehntabgabe. Die aufgestandenen Bauern wollten im Rheingau nurin Schwaben nur den Getreide-, nicht den Blutzehnten geben; in ihren 12 Artikeln sagensie (im Jahre 1525): „Auch ob man reyßen mußte von Landesnoth wegen, damit mankeine Landsteuer auf den gemeinen armen Mann legen dürfte; so soll mans vom Ueber-schuß des Zehnten ausrichten." Sie unterschieden zwischen der eigentlichen, ursprüngli-chen Verwendung, wovon sich noch Spuren in den Zehnt lasten (Kirchen-, Pfarc- undSchulhausbau, Besoldungen an Geistliche und Lehrer) erhalten haben, und dem Ueber-schuß, den sie nicht als Privatgefäll, sondern zur Deckung der Kriegskosten, damals dergrößten Staatsausgabe, verwendet wissen wollten. So viel erhellt jedenfalls aus der Ge-schichte, daß alle Umwandlungen und Eigenihumsänderungen der Zehnten lediglich vonden Beziehern unter einander, ohne Zustimmung der Pflichtigen Statt gefunden haben,und daß Letzter« den Zehnten lediglich als eine Steuer tragen, indem zwischen ihnen undden Zehntherren niemals ein Vertrag geschlossen wurde. Der Streit zwischen Kirche undStaat wurde mit wechselndem Glücke erledigt. In dem einen Lande siel der Läwentheilder Kirche zu, wie in England, wo der Laienzehnt gegen die Okurcli 1'itkes nur unbedeu-tend ist; anderwärts fand eine förmliche Theilung Statt, wie in Schweden und Norwe-gen; in anderen, namentlich protestantischen deutschen Staaten mußte sich die Kirchemit einem bescheidenen Antheile begnügen.
Hatte die Einführung des Zehnten als allgemeine Staatsabgabe unter Karl demGroßen heftigen Widerstand gefunden, und war die Verwandlung desselben in eineGrund-last von dem Volke stets als ein Unrecht erkannt worden, so wurde dieses dennoch Jahr-hunderte lang ertragen, theils weil die ackerbauende Bevölkerung nicht in der Lage war,sich Recht zu verschaffen, theils weil die Abgabe nicht so drückend war, als sie eS spaterwurde, wo der Betrieb der Landwirthschaft immer größeren Aufwand von Capital und Ar-beit erforderte, und wo zu dem Zehnten noch weitere Steuern gefordert wurden. DieNachtheile des Zehnten für die Landwirthschaft faßt ein neuerer Schriftsteller in fol-genden Sätzen kurz zusammen *):
*) Riedel, Nationalökonomie. Berlin, I8L9. II S. 71.