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12 (1848) [Schl - Zwe]
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Zehnt.

lich freiwillige Gabe später als Steuer aufgelegt worden war, so verwandelte sich diese ineine Grundlast und vermischte sich mit den aus dem Colonat abgeleiteten dinglichen undpersönlichen Leistungen, milden Gülten, Beeten, Grundzinsen, Frohnen u. s. w.In neuerer Zeit ist die Steuernatur wieder ans Licht gestellt worden. So natürlich undangemessen in den einfachen und kunstlosen volkswirthschaftlichen Zustanden langst ver-gangener Zeiten eine solche Abgabe von den Früchten des Feldes und der Heerden war, sodrückend mußte sie mit der steigenden Bevölkerung, dem größeren Aufwands von Capitalund Arbeit zum Anbaue des Bodens erscheinen. Höher bemessen und strenger eingetrie-ben, nicht mehr einzige Steuer, sondern Zugabe zu vielen andern Lasten, wurde derZehnt nach und nach unerträglich. Daher überall in Europa die Gesetze über Umwand-lung desselben in eine feste Geldabgabe, über Ablösung auf Kosten der Pflichtigen mitoder ohne Beihülfe der Gesammtheit; daher in den Stürmen der Revolution die Abschaf-fung des Zehnten mit allen übrigen Feudallasten ohne Entschädigung der Bezieher. ZumBelege des Gesagten geben wir einige geschichtliche Andeutungen.

Zn China und Indien war der Zehnt von jeher die Haupteinnahmsquelle der Staats-häupter; er soll aber dort mäßig geschätzt werden und in manchen Provinzen kaum ^ desErtrags ausmachen. Die chinesischen Kaiser und die alten Hindufürsten fanden in dieserEinnahmsquelle einen Sporn, den Landbau zu verbessern, Straßen und Canäle anzu-legen, und minderten dadurch die schädlichen Wirkungen der Abgabe. Die Aegypter, diePerser, die Juden, die Karthager gaben Zehnten an den Staat und an die Priester. DiePerser opferten ^ der Kriegsbeute; die Karthager schickten diesen Beutetheil ihrer Mut-terstadt Tyros. In Griechenland, namentlich in Athen, war der Zehnt (Dekate) be-kannt; die Staaten, welche den Persern geholfen hatten, mußten dem delphischen Apollzehnten. Die Römer erhoben die llecima von den besiegten Völkern; sie verpachteten dieStaatsländereien um den zehnten Theil des Ertrags, was freilich kein Tribut, sondernein Pachtzins war. Nach dem Koran soll der Gläubige ^ seines Einkommens für wohl-thätige Zwecke verwenden z die alten Araber hatten ^ des Weihrauchs dem Gotte Sabisgeopfert. Die Deutschen lernten den Zehnten von den Römern kennen. In Gallienfanden ihn die Franken, in Italien die Ostgothen (Theoderich) und erhoben ihn fortan fürsich von den Besiegten. Neben diesem Staats - oder Laienzehnt bildete sich mit dem Em-porkommen der christlichen Kirche der geistliche Zehnt aus. Die Priester beriefen sich aufdas alte Testament, wonach ihnen der Zehnt von Gott angewiesen sei, wie den Leviten;doch nahmen sie denselben in den vier ersten Jahrhunderten unserer Zeitrechnung nur alsfreiwillige Gabe (oblstiones) in Anspruch; die Gläubigen überbrachten dem Bischöfe Le-bensmittel, Wein, Weihrauch u. dgl. zur Bestreitung des Gottesdienstes, des Abend-mahls, zu Spenden an Arme, besonders aber zur Verpflegung der christlichen Gefange-nen. Bald jedoch traten die Geistlichen mit größeren Ansprüchen auf. Unter Berufungauf die Juden behaupteten sie ihr Zehntrecht als ein allgemeines (cl. universales) imGegensätze zu dem besonderen (<>. particulsres), das nur misbräuchlich, usurpatorisch vonWeltlichen besessen werde. Im morgenländischen Reiche drangen sie nicht durch. Justi-nian erließ ein ausdrückliches Gesetz gegen die Versuche der Bischöfe, welche den Wider-spenstigen mit Excommunication drohten (c. 39. §. 1. 6. 6. episc. et clericis I. Z). Bes-ser gelang es ihnen im Abendlande. Die Kirchenversammlung von Tours (567) e r -mahnt noch die weltlichen Gutsbesitzer, den Bischöfen Zehnten zu geben, wie die Judenden Leviten gaben; sie giebt vor, Alles auf Erlösung von Gefangenen zu verwenden,und verspricht den Folgsamen Vergebung ihrer Sünden. Die Versammlung der burgun-dischen Bischöfe zuMascon (585) ging schon weiter; sie v erlangte den Zehnten undbedrohte die Widerspenstigen mit dem Kirchenbann. Eben so die Kicchenversammlungzu S evilla (590); sieforderte von Arm und Reich nicht nur die Früchte undBlutzehnten, sondern auch den Zehnten von allem Gewinne im Handel. Auch die schot-tischen und irischen Bekehrer in Deutschland und der Schweiz predigten, neben der Lehredes Heilands, das Zehntrecht des Clerus. Doch finden sich noch um dieselbe Zeit Spu-ren, daß Gläubige die Abgabe nur als freiwillige Leistung fortwährend betrachteten, wiez. B. auf dem Concilium zu Nantes (660) Personen erwähnt werden, welche den Geist-