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Würtemberg.
fei auch numerisch im Uebergswichke, wurden sie entfernt, so gewann die Regierung fürden Angriff und die Vertheidigung. Mit 47 Stimmen gegen 37 wurde die Ausschlie-ßung durchgesetzt. Ein gleiches Loos lras den früheren Minister Herrn vvnWangen-heim, der von der Stadt Ehingen zum Abgeordneten gewählt worden war; natürlich,daß hier andere Gründe als demokratische in Frage kamen.
Die eigentlichen Schiachttage folgten. Ihre Namen haben sie von der Preßfrei-heit, von dem deutschen Bunde, von der Wahlfreiheit, ihre Führer warendie Herren Schott, Pfizer und Römer. Jetzt galt es die Entscheidung, ob daskonstitutionelle Leben, rein ausgedrückt im Principe der Verfassung, auch im täglichenGebrauche und in unangetasteter Geltung fernerhin den würtembergischen Staat in allenRichtungen ducchdringen solle. Vom allgemeinsten deutschen Interesse war Psizer'sMotion über die Bundesbeschlüsse vom 28. Juni 1832; sie wich ganz ab von dergewöhnlichen Kammerroutine und zog einen Gegenstand der äußern Politik, der bisher inunnahbarer Einsamkeit mit ängstlicher Scheu von jeder Debatte fern gehalten wordenwar, in die öffentliche allgemeine Prüfung. Ein Geheimrathsrescript vom 28. Februarverkündete der Kammer die Erwartung, es werde dieselbe Psizer's Antrag, welcher vonünwü rdigen Voraussetzungen gegen die Regierung und den Bund ausgehe, ja, um dieUnverträglichkeit der neuesten Bundesgesetzgebung mit der würtem-bergischen Verfassung darzuthun, die Vermessenheit bis zu der Annahmetreibe, als könne der Monarch Würtembergs auf dein Wege vermeintlicher Fortschritte undVerbesserung der Landesverfassung in den Fall kommen, sich der gesetzgebenden Gewalt zuGunsten der Stände zu entäußern, „mit verdientem Unwillen" verwerfen. Die Sitzungvom 1. Marz brachte die Diskussion des Antrags auf die Tagesordnung. Herr Pfizersprach, als die Minister bie Zulässigkeit der Verhandlung bestreiten wollten, unter Ande-rem: „Von Allem, was ich in Betreff der Bundesbeschlüsse hier gesprochen habe, bereueich Nichts und nehme ich Nichts zurück. Ich protestire gegen den Versuch der Regierung,einen so wichtigen Gegenstand von unserer Tagesordnung zu streichen, und stelle übrigensdas Weitere der Ehre, dem Pflichtgefühle und dem Gewissen der Kammer anheim." Dasgeheimräth/iche Rescript wurde nach der Geschäftsordnung der staatsrechtlichen Commis-sion zugewiesen, welche Herrn Uhl and zum Berichterstatter wählte. Uhland entwarfeine energische Adresse im Sinne der Pfizer'schen Motion und brachte sie zur öffentlichenBerathung. Alle Anstrengungen der ministeriellen Partei, die Adresse zu beseitigen oderzu mildern, scheiterten, sie ging mit einer Majorität von 53 Stimmen durch. Indemsie das verfassungsmäßige Recht jedes Abgeordneten, offen zu sprechen und Anträge zustellen, wenn er die Verfassung von irgend einer Seite angegriffen glaubt, an die Spitzesetzt, subsumirt sie Psizer's Antrag unter diese Regel und fährt fort: „Wir finden zu er-klären uns verbunden, daß wir weder in diesem geregelten Verfahren irgend eine Störungeinkreten zu lassen, noch unserem künftigen Beschluß, wie solcher ausfallen möge, ein an-deres Gepräge aufzudrücken gemeint seien, als dasjenige der leidenschaftlosen Erwägung,die ein über diese gegenwärtig hochwichtige Frage unseres Versassungscechts sich verbreiten-der Vortrag in vorzüglichem Grade verdient. Nimmermehr würden wir uns bestimmtfinden können, eine Motion mit Unwillen zu verwerfen, die uns, noch unabhängigvon unserem Urtheile über diese Hauptfrage, den Eindruck gewissenhafter Forschung vonSeiten ihres Verfassers zurückließ. Vornehmlich aber halten wir uns verpflichtet, gegendie vorgreifende Einschreitung in den gerechten Gang unserer Verhandlungen, wie solchedurch den Erlaß vom 28. Februar geschehen ist, eine Einschreitung, wodurch uns für dieBeschlußnahme selbst die Gemüthsstimmung angesonnen wird, sowohl die Freiheit derKammer als die verfassungsmäßige Unverantwortlichkeit des einzelnen Mitgliedes dersel-ben hiermit feierlich zu verwahren." Auf diese Adresse hin wurde die Ständeversamm-lung am 22. März 1833 aufgelöst.
Die Regierung hat diesen Landtag den „vergeblichen" genannt. Allein der Landtagvon 1833 war kein vergeblicher, wenn man sein moralisches Resultat in Acht nimmt.Zum ersten Male zeigte die Versammlung eine konstitutionelle Selbstständigkeit, die aufRecht und nicht auf Gnade ruht und, was zu fordern ist, als Concefsion verschmähte,