Würtemberg. 821
in einzelnen deutschen Staaten nöthig wurden, um den Unterthanen die verfassungsmäßi-gen Rechte herzustellen. Würtemberg, im verfassungsmäßigen Besitze derselben, be-schränkte seine Bewegung auf das Streben, dem bisher nur einseitig gehaltenen Ver-trage die vollständige Geltung zu verschaffen. Denn, wiewohl auch Würtemberg einHeerd revolutionärer Umtriebe war, wiewohl besonders die Militärverschwörung desKoseritz aus seinem Schooße erstand, so blieben doch das Volk selbst und seine Vertretervon jedem Versuche einer Verbindung mit so abenteuerlichen Wagnissen weit entfernt.Im Gegentheile wendete sich die Theilnahme so ausschließlich den inneren Angelegenheitenzu, daß man mehr an „würtembergische" als „deutsche" Freiheit dachte und bei manchenGelegenheiten den Vorwurf eines „localen" Liberalismus auf sich lud. Für die Preßfrei-heit fanden sich tüchtige Kämpen ein. Ueberhaupt gewann die Presse eine seither unge-kannte Bedeutung, selbst die Regierung erschien nothgedrungen auf dem Kampfplatze underkannte die öffentliche Meinung als eine ebenbürtige Macht.
Der Zeitpunkt neuer Wahlen rückte heran und eine ungewohnte Thätigkeit durch-drang das ganze Land. Von der Presse trefflich unterstützt, entfaltete sich die lang ver-schlossene Blüthe der Verfassung, überall standen Männer auf, die durch lebendiges Wortden konstitutionellen Geist des Volkes wach riefen und anfeuerten. In den meisten Städ-ten bildeten sich Wahlausschüsse, die mit dem Centralvereine in Stuttgart communicirten,und das natürlichste Recht des Volkes, das Associationsrecht, wurde unverkümmertaus-geübt. Indem man von Oben herab.Vertrauen bewies und kein Hinderniß der freienEntwickelung in den Weg legte, zeigte sich recht, wie politisch gereift der Sinn des Volkeswar, wie sicher es die Herrschaft über sich selbst führte und mit welcher Besonnenheit undMäßigung es seine Rechte übte, ohne daß eine Uebung derselben vorhergegangen wäre.
Als Folge dieser Schwingungen in der Politik wurde auch die Stabilität der Mini-sterposten gebrochen, und es wechselte hauptsächlich das Ministerium des Innern mehrereMale seine Chefs, bis endlich Herr Schleyer 1832 das Portefeuille übernahm, der es ohneUnterbrechung noch dermalen in den Händen hat. Am t5. Januar 1833 endlich wurdedie Ständeversammlung nicht durch den König in Person, sondern einen königlichen Com-missär ohne die üblichen Feierlichkeiten eröffnet. Die Aspecten am politische» Himmelhatten sich geändert. Polen lag blutend auf dem Sterbelager seiner Freiheit, die Juli-revolution hatte durch den Friedenssinn des Bürgerkönigs, die offenen Gefahren ihrer Pro-paganda verloren, Belgien war, wenn auch durch ein cvnstitutionelles Königthum legiti-mirt worden, und in Deutschland hatte der Frankfurter Bundestag seine Beschlüsse vom28. Juni gesprochen. Schlag aus Schlag folgten nun die Verbote gegen die jungenSchößlinge der bald befreiten Presse; das „constitutionelleDeutschland", die „deut-sche Tribüne", die „Zeitschwingen", die „deutsche allgemeine Zeitung", die „Neckar-zeitung", „Rotteck's Annalen", der „Freisinnige" wurden allein in Süddeutschland demUntergange geweiht und die badische Preßfreiheit starb, ein neugebornes Kind. Eben sowurden Vereine zur Besprechung landständischer Angelegenheiten untersagt.
Alles Dies geschah theils vor, theils zugleich mit Einberufung der Stände. Mankann sich nun leicht die Stimmung eines großen Theils der zweiten Kammer daraus ab-nehmen, welcher, in dem Augenblicke der goldenen Zeit gewählt, nahe am Ziel, die ganzeWahrheit der Verfassung herzustellen, den Sieg von Neuem zweifelhaft und unsicher er-kannte. Doch schreckte die Ungewißheit nicht, ein tüchtiger Kampf rieb die Kräfte an ein-ander, und wie kurz auch die Session dieses Landtags war, in den Jahrbüchern der konsti-tutionellen Leidensgeschichte Deutschlands wird sie ein denkwürdiges Capitel bleiben. Dieerste heiße Debatte entspann sich bei Prüfung der Vollmachten. Das Ministerium be-stritt den Herren Rödinger, Tafel, Wagner und Kübel die verfassungsmäßigeFähigkeit zu Abgeordneten, weil dieselben vor längerer Zeit als Studenten wegen demago-gischer Umtriebe in Untersuchung gekommen und zu Festungsstrafe verurtheilt wordenwaren. Doch hatte der König dieselben später restituirt, man hatte sie unter die öffentli-chen Rechtsanwälte ausgenommen und, ohne daß von Seiten der Regierung Einsprachegeschah, zu Deputirten gewählt. Sie standen sämmtlich bei der Opposition und ragtendurch Intelligenz und Gesinnung hervor. Blieben sie, so war die Opposition ohne Zwei-