816 Würtemberg.
tragen. Es erhellt, daß dadurch die zweite Kammer unvermischter das Volkselementwürde enthalten haben.
Die würtembergischen Stande selbst waren über die Annahme dieser Verfassunguneins. Die Minderzahl war damit einverstanden und näherte sich den; Könige und denMinistern. Allein die Mehrzahl war gegen die Verfassung, und darunter befandensich theils achtbare Vertheidiger des festen Rechtsbodens, der nicht anerkanntenVertragsgrundlage, theils die strengen Anhänger der alten Verfassung aus dem16. Jahrhunderte, die mit unverantwortlicher Verblendung gegen das neue Licht der Zeitauf ihrem Kopfe bestanden, theils die Mediatisirten, welche in der neuen Verfassung zuwenig Vorrechte für sich gerettet glaubten. In diesem Eonflicte verlangte der König vonden Ständen bis zum 4. Juni «ine bestimmte Erklärung für oder wider denVerfassungsentwurf, wobei er kund gab, „daß, wenn derselbe nicht von der Mehrheitangenommen werden sollte, er, wiewohl höchst ungern, die Hoffnung aufgeben müsse,die Verfassung auf dem Wege des Vertrags zu Stande zu bringen, und daß eralsdann zwar abwarten werde, welche Grundsätze von den zum deutschen Bunde gehörigenStaaten in Bezug auf Verfassungen würden angenommen werden, inzwischen aber seintreues Volk in den vollen Genuß derjenigen Rechte setzen wolle, die ihm der Verfassungs-entwurf zu sichere, in so fern sie sich nicht auf Repräsentation bezögen."
Allein auch diese Willensmeinung war vergebens. Am 2. Juni erklärten sich67 Stimmen gegen und 42 für den Verfassungsentwurf, worauf der König dieVersammlung auflöste und das Land nach seiner abgegebenen Erklärung regierte.
Dies geschah nun in der That zum Heile des Landes, denn die besseren Verwal-tungs- und Gesetzgebungsarbeiten schreiben sich aus jenem Zeiträume her, wo die Regie-rung während des noch schwebenden Verfassungsstreites die Verfassung gewissermaßenanticlpirte. Alle Reformen, von welchen hauptsächlich die Organisation derunteren Staatsverwaltung in den Departements der Justiz unddes Innern auszuzeichnen ist, wodurch ein selbstständiges Gemeindewesen be-gründet wurde, bereiteten auch den definitiven Abschluß der Verfassung durch Repräsenta-tion vor, ein Zeitpunkt, der, als unterdessen die Nachbarstaaten, Baiern (26. Mai1818) und Baden (22. August 1818), Verfassungen (doch octroyirte) erhalten hatten,nicht länger hinauszuschieben war. Da auch der fast demokratische Versuch des Königs,seinen Verfassungsentwurf in den Amtsversammlungen unmittelbar vom Volke an-nehmen zu lassen, durch Mangel an Stimmenmehrheit für denselben gescheitert war,so berief im Jahre 1819 der König die Stände zum 13. Juli nach Ludwigsburg. Ererklärte einer Deputation derselben, „daß er in einer Zeit außerordentlicher Umständeeinen Weg wähle, welchen keine andere deutsche Regierung vor ihm betreten, denWeg, durch eine beiderseitig zu berathende freie Uebereinkunft dasGrundgesetz als Vertrag, als Ausdruck beiderseitiger Ueberzeu-gung und Einwilligung einzuleiten." Der Geist der Stände war nach-giebiger geworden, die um sich greifende Reaktion der deutschen Bundespolitik und. dieinhaltsschweren Drohungen des Carlsbader Congresses hießen zugreifen und den Abschlußbeschleunigen, wenn man überhaupt noch eine Verfassung wollte. Die Stände er-nannten aus ihrer Mitte sieben Deputirte, welche gemeinschaftlich mit vier königlichenCommissarien einen andern von der Regierung vorgelegten Versassungsentwurf beriethenund darüber an die Versammlung berichteten. Am 23. September trat die Versamm-lung den Beschlüssen der Commission bei, und so wurde der neue Entwurf mit geringenunwesentlichen Veränderungen angenommen und am 25. September 1819 als dasauf dem Wege des Vertrags zu Stande gekommene Grundgesetz des Königreichs be-kannt gemacht.
Der Hauptinhalt dieser Verfassung ist folgender:
Sämmtliche Bestandtheile des Königreichs sind und bleiben ein unzertrennlichesGanze im Besitze einer und derselben Verfassung und jeder neue Landeszuwachs wird da-mit vereinigt. Das Königreich ist ein Theil des deutschen Bundes, daher haben alleorganischen Beschlüsse der Bundesversammlung, welche die versassungs»