TLohlthä'ttgkeitsanstalten. 805
ist auf die Erwerbung einer Rente gerichtet, wobei dann wieder zwischen solchen Ren-ten zu unterscheiden ist, welche dem Einlegenden selbst zu bezahlen sind, und solchen,welche seiner hinterlassenen Familie, Witwe und Waisen, gefallen sollen. Dis Zweck-mäßigkeit aller dieser Vorkehrungen kann im Allgemeinen keinem Zweifel unterliegen,indem der Ueberschuß des Verdienstes im kräftigen Alter und bei höherem Lohne, als derAugenblick verzehrt, zur Abwendung der Folgen einer späteren Verdienstlosigkeit benutztwiro. Was aber die verhallnißmäßige Bedeutung der einzelnen dieser Mittel betrifft, soist die Erwerbung eines Capitales allerdings das an sich Wünschenswertheste, weil es unterallen Umständen, und zwar je nach den Bedürfnissen entweder durch Verwendung desGrundstockes oder nur der Zinsen, Hilfe gewährt, von den sittlichen Folgen der erwerben-den Sparsamkeit ganz abgesehen. Schade nur, daß die Größe des möglicher Weise zuersparenden Capitales bei Vielen, vielleicht den Meisten, einer gänzlichen und lange-dauernden Arbeitslosigkeit, namentlich eines Familienvaters, nicht entspricht. Die Er-werbung einer Rente aber steht in jedem Falle einem Capitalbesttze nach, indem sie nureine Einnahme, nicht aber einen Grundstock verschafft, vielmehr in der Verzehrung einessolchen besteht. Allein wenn einmal die Erwerbung oder Erhaltung eines zureichendenStocks außer Frage ist, so ist auch sie natürlich von Nutzen, und zwar gleichmäßig, wennsie dem Erwerbenden selbst und wenn sie seiner hinterlassenen Familie zu Gute kommt-Von den verschiedenen möglichen Acten einer Rente aber, nehmlich einer gleichbleibendenlebenslänglichen, einer einfachen Tontine, endlich einer zusammengesetzten und künstlichenTontine, erscheint wieder die erster« als die vorzüglichere, indem sie eine bestimmte Summegewährt, welche somit einer sicheren Lebenseinrichtung zur Grundlage dienen kann, undweil sie nicht den unsoliden und so leicht zu verderblichen Selbsttäuschungen führendenGeist des Glücksspiels nährt. Nur in ganz wenigen Fällen sind Tontinen, wo nicht löb-lich, doch zurechtfertigen; dann aber auch wieder die einfachen, als die sicheren und kla-reren, mehr als die zusammengesetzten. — Unter diesen Umständen sind denn auch die An-stalten, welche zur Erwerbung dieser verschiedenen Arten von Einkommen oder Besitzführen sollen, aller Beachtung und Unterstützung werth. Vor Allem ist Dies der Fallbei den Sparcassen, als welche di- schnelle und sickere Ansammlung ein-s Capitalesbegünstigen (s. über diese wohlthätige Anstalt den eigenen Artikel im S taals - Lexik.).— Auf sie folgen die Lebensversickerungsvereine, welche die Aufgabe haben,beim Tode einer bestimmten Person den Erben ein gewisses Capital zu verschaffen. Aller-dings sind solche Vereine nicht blos als Wohlthätiqkeitsanstalten zu betrachten, denn siedienen auch in manchen Fallen, in welchen von Schutz vor Armuth nicht die Rede ist;allein sie können auch zu diesem Zwecke benutzt werden. Ihre Möglichkeit beruht einer-seits auf der Regelmäßigkeit der Durchschnittszahlen der Sterbefälle, andererseits auch derschnellen Vermehrung der eingeschossenen Capitale oder Beiträge durch die Verschaffungvon Zinses-Zinsen. Eine richtige Berechnung ist keineswegs unmöglich, oder auch nursehr schwierig; größeren Anstand hat die Zurückweisung solcher Beitrittslustiger, welcheunter dem normaimäßiqen Gesundheitsstande stehen. Die Einzelheiten der Ausführungkönnen übrigens sehr verschieden sein, je nachdem die Einlagen in einem Capitale oder injährlichen Beiträgen bestehen, der Verein aufGegenseiligbeit beruht oder als Gewinn-unternehmung betrieben wird, derselbe nur für die ursprünglichen Gründer bestimmt ist,oder fortdauern soll u. s. w. Natürlich sind auch die Vortheile, je nack diesen Verschieden-heiten, etwas größer, etwas kleiner. Allein immer bleibt die Einrichtung eine nützliche,deren möglichste Ausdehnung in jeder Beziehung erwünscht ist. Eine Gewährleistungdurch den Staat oder eine sonstige öffentliche Caffs ist übrigens nicht nothwendig, richtigeBerechnung vorausgesetzt. Doch wird eine nähere Aufsicht des Staates und eine Sorgegegen Betrug an der Gesellschaft dankbar erkannt werden. — Von nicht geringerer Be-deutung sind die Witwen- und Waisencassen. Diese sichern der hinterlassenen,vielleicht sonst ganz hilflosen Familie eines Mannes, welcher nur seinen persönlichen Er-werb halte und zu genügender Capitalanlgg« nicht gelangen konnte, wenigstens ein noth-dürftiges Auskommen. Eine richtige Berechnung der zur nachhaltigen Gewährleistungder Renten nöthigen Einlagen ist allerdings schwierig, da nicht blos dis mittleren sSterb-