LLohltbatigkeitsanstalten. 803
ren, Perlenstrickerei, Fertigung von Kleidungsstücken, Zubereitung von Lebensmittelnfür den auswärtigen Handel oder für Schiffe u. dgl. Nicht erst der Bemerkung aber be-darf es, daß bei der Wahl des zu eröffnenden Unterrichtes mit genauer Kenntniß derwirthschastlichen Verhältnisse verfahren werden muß; weshalb denn auch ein Wechsel desGegenstandes von Zeit zu Zeit nöthig sein wird. Ein zweites, auch im Kleineren undsomit von einzelnen Wohlthängkeitsanstalten anwendbares Mittel ist die Beschäftigungbei öffentlichen Bauarbeiten. Nicht leicht wird eine Gemeinde sein, in welchernicht ein unbefriedigtes Bedürfniß hinsichtlich eines Spazierganges, eines Verbindungs-weges, einer Austrocknung oder Fruchtbarmachung besteht, oder welche nicht irgend eineArbeit zu Nutzen eines Schul-, eines Armenhauses, einer Anstalt für verwahrloste Kin-der zu unternehmen hatte. Zu diesen Beschäftigungen mögen nur solche Einwohner ver-wendet werden, welche .in ihrem eigentlichen Gewerbe brodlos geworden sind oder auchnur vorübergehend keinen gehörigen Absatz finden. Daß das öffentliche Wesen am Endenoch einen dauernden Nutzen von dieser Art von Unterstützung hat, mag nebenbei zurEmpfehlung dienen.
3) Ein häufiger Grund gänzlicher Verarmung ist, daß es einem wenig Vermög-lichen an einem kleinen Capital« fehlt, welches ihm die Befriedigung eines außerordent-lichen Bedürfnisses oder die Ueberstehung eines Unqlückssalles möglich machen würde.Durch diesen Mangel wird er dann genöthigt, das Wenige, was er besitzt, zu veräußern,vielleicht selbst das nölhigste Haus- und Arbeitsgeräthe; und ist endlich die Veranlassungzu diesen Ausgaben vorüber, so steht er sich außer Stand, seine Arbeit fortzusetzen, weilihm alle Mittel hierzu fehlen, während er, wenn ihm durch einen Vorschuß über dieNoth weggeholfen worden wäre, hätte bestehen bleiben und selbst ein solches Anlehen all-mälig zurückerstatten können. Das Capital aber wird ihm nicht geliehen, weil er dieSchuld in keiner Weise versichern kann und ihm ein Personalcredit bei dm Capitalistennicht zu Gebote steht. Solche Fälle treten z. B. ein bei Krankheiten, bei Todesfällenund Begräbnissen von Familiengliedern, bei Einquartirungen u. s. w. — Zur Beseiti-gung dieser Noth sind nun theils besondere Vorkehrungen möglich, welche je für eine ge-wisse Gattung von Unglücksfällen die nöthige Unterstützung gewähren, sei es mit, sei esohne vergehende Beiträge der Betreffenden; theils aber können eigens hierzu bestimmteCceditanstalken helfen. — Die Vorkehrungen der ersteren Art werden gewöhnlich unterdem Gesammtnamen der Hilfscassen begriffen und können jeden möglichen,wenigstens jeden häufiger vorkommenden Fall einer außerordentlichen Ausgabe berücksich-tigen. Am Gewöhnlichsten sind: Krankencassen, aus welchen dem Betreffendenwährend der Dauer einer Krankheit (etwa beschränkt auf eine längste zugelassene Dauer)ein Beitrag gegeben wird; ferner Leichencassen, welche die Kosten einer Beerdigungdarschießen; Beiträgezu Wochenbetten. Die Mittel zu solchen Unterstützungenkönnen aber auf doppelte wesentlich verschiedene Weise beschafft werden. Entweder nehm-lich fließen sie aus den Beiträgen wohlthätiger Dritter, sei eS nun, daß specielle Stiftun-gen zu solchen Zwecken gemacht sind, sei es, daß ein Theil der allgemeinen Armengelderhierzu verwendet wird. Oder aber tritt eine Anzahl von Personen, welche einen der inFrage stehenden Nothfälle für sich befürchten, zusammen, um durch lausende kleine Bei-träge einen entsprechenden Fonds für den eintretenden Fall zu bilden. Die Wirksamkeitder ersteren Gattung von Vorkehrungen hängt natürlich von dem Umfange ihrer Mittelund von der Einsichtigkeit ihrer Verwendung ab- Im Ganzen können sie nur als sehrlöblich und nützlich erklärt werden, wenn sie schon den Mangel haben, daß nicht mit Si-cherheit auf das Eintreten der Hilfe in jedem Falle zu rechnen ist. Eine Aufmunterungzu Stiftungen dieser Art und eine Bestimmung, welcher gemäß ein Theil der öffentlichenArmengelder zu diesem Zwecke verwendet werden soll, ist daher sehr wünschenswerth; na-mentlichscheint es eine für die Mildthätigkeit der Frauen sehr passende Aufgabe, durchVereine für die Unterstützung ärmerer Wöchnerinnen zu sorgen. Was aber die Grün-dung eigener Cassen zu dem Zwecke einer erklecklichen rechtzeitigen Unterstützung betrifft,so ist eine solche ohne Zweifel sowohl ein Beweis von Sittlichkeit und Einsicht der arbeiten-den Classen , als ein Mittel zur weitern Förderung der erstem dieser Eigenschaften. Auch
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