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12 (1848) [Schl - Zwe]
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801
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Wohlthättgkeitsanftaltett. 801

Ueberlegung aber sucht Vorkehrungen zu treffen, daß wo möglich Keiner ins Elendkomme, als wodurch ihm die Pein, der Gesellschaft der Verlust an Lust und Kraft, demStaate die Rechtsgefahr, dem Zuschauenden der schmerzliche Anblick ganz erspart werde.Leicht muß sich die Üeberzeugung aufdrängen, daß die letztgenannten Vorkehrungen voraus-zugehen haben und die Hauptsache sind; während die Anstalten zur Erleichterung nur alsNothbehelf und als ein Beweis unvollkommenen Willens oder Könnens hinsichtlich dergänzlichen Abwehr Nachfolgen. Nach dieser Abtheilung und in dieser Reihenfolge mögendenn auch die einzelnen Wohlthätigkeitsanstalten im Folgenden betrachtet werden, wobeies sicher Entschuldigung finden wird, wenn eine unbedingte Vollständigkeit fehlt. DerScharfsinn in der Auffindung der Fälle und der Mittel einer Hilfe ist so groß geworden,die persönliche Neigung der Helfenden so verschieden und zum Theile sonderbar, das ört-liche Bedürfniß zuweilen so eigenthümlich, daß eine allumfassende Zusammensuchung ebenso mühselig als zwecklos sein würde, während eine Schilderung der Hauptzwecke undHauptarten vollständig hinreicht zur Ueberschau und Einsicht.

l. Anstalten zur gänzlichen Abwendung von Armuth und Elend.

In so fern jede Einrichtung, welche dem Menschen den Gebrauch seiner Kräfte lehrt,oder seine Rechte schützt, oder ihn in der Erreichung wirthschaftlicher Zwecke fördert, mit-telbar oder unmittelbar zur Erwerbung von Vermögen beiträgt, könnten freilich auch dieöffentliche Erziehung, die gesammte Rechtspflege, die ökonomische Polizei den Vorkeh-rungen zur Abwehr von Armuth beigezählt werden. Und sicherlich sind sie nicht am Un-wirksamsten dagegen. Allein wenn, wie billig, nur solcherlei bleibende Vorkehrungen zuden Wohlthätigkeitsanstalten im eigentlichen Sinne gerechnet werden, welche unmittelbarund ausschließlich die Verhinderung eines Versi'nkens in Elend beabsichtigen, so beschränktsich allerdings der Kreis derselben auf bedeutend wenigere. Essindzunächstnicht alle wohl-th ätig «n gesellschaftlichen Einrichtungen, sondern die Wohlthätigkeitsanstal-ten in Betrachtung zu ziehen.

Aber auch so sind dieselben noch zu zahlreich und zu verschiedenartig , als daß nichteine Zusammenfassung unter bestimmten Gesichtspunkten nöthig wäre. Am Passendstenscheint Dies zu geschehen, wenn je diejenigen Anstalten an einander gereiht werden, welchezur Erhaltung einer Arbeit, die zu fehlen droht, dienen; ferner diejenigen,welche an der Stelle einer unmöglich gewordenen Arbeit eine neue verschaffen;drittens solche, welche im Falle eines Unglücks oder einer unvermeidlichen außerordent-lichen Ausgabe ein entsprechendes Capital verschaffen ; endlich Vorkehrungen,welche bei eintretender gänzlicher Arbeitsunfähigkeit für ein Vermögen oder eineRente sorgen.

1) Anstalten zur Erhaltung der bisherigen Arbeit. Eine der kläglich-sten und des Mitleids würdigsten Lagen ist ohne Zweifel die, wenn eine gewisse Arbeitkeinen Absatz mehr finden will, und somit Diejenigen, welche dieselbe bisher betrieben,vielleicht nur diese verstehen, zu anderen Beschäftigungen jedenfalls kein Capital und keineGelegenheit haben, langsam aber sicher dem Elende entgegengehen. Es ist Dies um somehr zu bedauern, als hiervon einer eigenen Schuld der Bedrohten gar keine Rede ist,vielmehr nützliche und ehrenwerthe Bürger übermächtigen äußeren Umständen zum Opferwerden. Leider sind der Veranlassungen zu solcher Werth- und Absatzlosigkeit der Arbeitgar viele und zum Theil höchst ausgedehnte. Die Einführung einer Maschine anstatt bis-heriger menschlicher Arbeit; der Verlust des Absatzes in das Ausland; die über-mächtige Mitwecbunq Fremder auf den eigenen inneren Märkten; die Veränderungeiner Sitte oder eines Bedürfnisses, und so noch manche Ursache vermögen diesen Zustandherbeizuführen, und zwar für Tausende zumal. Nun kann freilich davon gar nicht dieRede sein, solchen unglücklichen Gestaltungen der Gewerbeverhältnisse mittelst Wohl-thätigkeitsanstalten im Großen entgegenzutreten. Einerseits wären diese viel zu un-mächtig dazu. Andererseits gehören die wenigstens zuweilen anwendbaren Mittel zurWiederabwendung einer Arbeitslosigkeit ganz anderen Richtungen der öffentlichen Thätig-keit an; so z. B. der Abschließung von Verträgen mit dem Auslanve, der Einführungeines Schutzzollsystems, der Einführung ganz neuer Gewerbszweige u. s- w. Allein inStaats - Lerikon. XII. 51