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12 (1848) [Schl - Zwe]
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860 Wappenkunde. Wohlthätigkeitsanstalten.

st im mung bleibt ihnen überlassen, und bei eintretender Stimmengleichheit giebt derLandsyndicus den Ausschlag. Wegen gelhaner A eußer ungen in der Ständeversamm-lung, so weit dieselben die Treue gegen den Landesfürsten und die Achtung gegen die Lan-desbehörden nicht verletzen, braucht ei» Mitglied dem Staate niemals zu Rede zu stehen.

Die bestehende landschaftliche Kammer hat den 8tst»m exiFentiss pudlicaejährlich zu entwerfen, die Svll-Einnahm-Etats der Landeseinkünfte anzufertigen, dieFunction der KriegScommission zu übernehmen, die Besoldungen und Pensionen nachdem (gegen Ueberlassung der Sporteln, Strafen und Consiscationen) vom Lande über-nommenen Etat auszubezahlen, wie auch alle übrigen Landesausgaben (mit Aus-nahme der einer landschaftlichen Schuldentilgungscasse-überwiesenen Zahlungen), na-mentlich die Unterhaltung des M il itä rs zu besorgen. Beim Antritte eines neuenRegenten werden jedesmal die Stände zusammenberufen, um demselben nach den vonihm ausgestellten Reversalen zur Befolgung der Constitution den Huldigungseid zuleisten. I. Bader.

Wallachct, s. Moldau.

Wappenkunde, Heraldik. Dieses ist die Wissenschaft von den Wappen.Zeichen und Symbole für Krieger, Stämme, Fürsten, namentlich Zeichen und Bilderauf Schilden waren schon bei Hebräern, Griechen, Römern und den alten Deutschen ge-wöhnlich. Unsere späteren Wappen bildeten sich erst seit dem 11. Jahrhunderte durch dieTurniere aus. Es gab nun eine förmliche Kunst, sie regelmäßig zu bilden, ihre Ge-schichte und Aechtheit zu erkennen und zu beurtheilen, die man Heraldik nannte (vondem Herold, der bei Turnieren das Wappen, blu8on, auszublasen oder anzugeben hatte).Es giebt persönliche, Familien-, Länder- und Corporationswappen. Die historische Wis-senschaft der Wappenkunde oder Heraldik ist natürlich eine Hilfswissenschaft für den hi-storisch-positiven Theil der Staatswissenschaften, vorzüglich auch für die Successionsan-sprüche. Die Literatur enthält Klüber, Oefsentl. Recht ß. 13.

C. Welcker.

Weltherrschaft, s. Universalstaat.

Widersetzlichkeit, Widerstand, s. Nothwehr und Hochverrats).

Wiener Congreß, s. Congresse.

Wiener Schlußacte, s. Deutscher Bund.

Wildschaden, Wilderei, s. Jagd.

Wildfang, s. Gastrecht.

Willkürliche Gerichtsbarkeit, s. Notariat.

Wittwencaffe, s. Wohlthätigkeitsanstalten.

Wohlfahrtspolizet, s. Polizei.

Wohlthätigkeitsanstalten. Die christliche Religion hat das Gefühl derBarmherzigkeit in der Brust des Menschen entwickelt und zUr Handlung begeistert; durcheine richtigere Lehre von den Wicthschaftsgesetzen und von dem gesellschaftlichen Wohleaber ist allmälig ein Bewußtsein der zu wählenden Mittel erlangt worden. Wohlthätig-keitsanstalten sind somit, wo nicht ausschließlich, doch vorzugsweise ein Bestandtheil dereuropäischen Gesittigung; eine vollständige Einrichtung derselben aber eine Frucht desreflectirenden Geistes der Neuzeit. Daher denn auch die Menge und die Größe der Lei-stungen so wie der hingebende Eifer mehr bei den katholischen, die Beseitigung von ver-altetem Unfuge und unklarem Wissen, die Ecstrebung eines bestimmten Zieles undSystemes mehr bei den protestantischen Völkern getroffen wird. Eine immer weitere Ver-vollkommnung nach Ausdehnung und nach Art ist, im gegenwärtigen Zustande der Gesell-schaft , sittliche Pflicht und staatliche Klugheit. Ob etwa bei einer Gestaltung der Dinge,wie sie die Socialisten träumen, Barmherzigkeit und Wohlihun ganz wegsielen, weil dieEinen keines Mitleides bedürften, die Anderen keinen Ueberfluß an Mitteln zum Ver-schenken mehr hätten, mag füglich dahingestellt bleiben.

Das Gefühl des Mitleidens veranlaßt zunächst und in seiner natürlichen NaivetätVeranstaltungen zur Erleichterung Solcher, welche bereits im Unglücke sin d; die verständige