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Waldeck.
Grafen Iosiasl. und der Gräfin Marjavon Barbi, zwei neue Zweige trieb, den ei-sen bergische n und wil dungisch en. Denn der ältere Christian hatte bei derLandestheilung mit seinem Bruder Voll rad die Veste Eisenberg, und dieser dieBurg Wildungen zum Wohnsitze erwählt. Wie Wittekind III. Stammherr dermittleren, so ist also Iosias >. (gest. 1588) der gemeinsame Stammvater der junge-ren Gcafenreihe, von welcher der w ildungische Zweig im Jahre 1664 erlosch, derandere aber durch Graf Christian Ludwigsich wieder in zwei neuere abtheilte.
Eine für das waldeckische GesammthauS wichtige Verhandlung fand unter Chri-stian und Vollrad ihre glückliche Erledigung. Die Feudificirung der von Uralters heralodialen Grafschaft Waldeck hatte dazu geführt, daß die Landgrafen von Hessen sichdie Landeshoheit darüber anzumaßen suchten, wobei die Nachlässigkeit der Grafen selbstManches geschehen ließ, was einer stillschweigenden Anerkennung gleichsah, bis endlichjene Gebrüder einen Proceß erhoben, dessen Erfolg ein im Jahre 1648 abgeschlossenerVergleich war, wornach Hessen auf die prätendirte Landeshoheit verzichtete und diewaldeckische Familie als unmittelbare Reichsgrafen anerkannte, Waldeck aberseine Lehensverbindlichkeit gegen Hessen feierlich erneuerte.
Graf Christian Ludwig (gest. 1706), der Enkel Christi an's und SohnPhilipp's, hatte durch eine seltene Fügung der Verwandtschaftsverhältnisse seinesHauses das Glück, die Ueberreste der pyrmontischen, sternbergischen, schwalenbergischenund wildungischen Erbschaft in seiner Hand zu vereinigen. Auch wurde von ihm dasErstgeburtsrecht in der waldeckische» Familie eingeführt; er hatte mit seinen zweiGemahlinnen, Els b eth von Rappoldstein und Johanna von Nassau-Idstein, nichtweniger als 13 Söhne und 12 Töchter erzeugt! Von jenen erhielten aber nur zwei eineNachkommenschaft, Graf Friede ich Anton Ulrich (gest. 1728), welcher im Jahre17 > 2 >» den Reichsfürstenstand erhoben wurde, und Graf Jo si as, welcher den paragir-ten gräflichen Zweig von Bergheim stiftete. Die Nachfolger des Ersteren in direkterLinie waren die Fürsten Christian Philipp (gest. 1728), Karl August Fried-rich (gest. 1793), Friedrich Karl August (gest. 1812) und Georg (gest. 1813),der Vater des jetzt regierenden Fürsten GeorgHeinrich*).
Noch wenige Jahre vor der Auflösung des deutschen Reiches hatte Wal deck, wasihm seit seiner Erhebung in die reichsfürstliche Würde bis dahin nicht gelungenwar, eine Virilstimme im Reichsfürstenratb erlangt und gewann dadurch bei jener trau-rigen Katastrophe die volle Souveränetät seiner Lande, während dasselbe wegen des altenLehensnexus mit Hessen in Streitigkeiten gerieth, welche gegenwärtig noch obschweben.Im Jahre 1807 trat Wal deck dem Rheinbünde und im Jahre 1813 dem deutschenBunde bei, wo es am Bundestag mit Hohenzollern, Lichtenstein, Reuß und Lippe die16. Stelle und im Plenum e in e Stimme hatte. Da die bisher im alten Stile bestande-nen waldeckischen Landst än de den neueren Zeitumständen nicht mehr entsprachen undFürst Georg Heinrich selber fest überzeugt war, „daß durch «ine gleiche Vertheilungder Staatslasten alle Unterthanen ei ne Furcht und eine Hoffnung haben; daß durch sieder Enthusiasmus der Freiheit — der wahre Patriotismus entsteht, welcher nichts Ande-res als die Vorstellung der allgemeinen Gerechtigkeit sei; daß aber bisher beinahe die ganzeSteuerlast auf der producirenden Classe gelegen und daher keine billige Gleichheit in derVertheilung der Staatserfordernisse geherrscht, indem ein Theil wenig oder gar Nichts,ein anderer hingegen öfters über seine Kräfte dazu beigetragen, und daß unter die Letzterenauch ganz besonders das fürstliche Haus selbst gehört habe, da der Gehalt der meistenStaatsdiener und sonstige außerordentliche Ausgaben, welche von dem Gesammtstaate hät-ten geleistet werden müssen, aus den fürstlichen Domanialrevenuen bestritten worden"; soerließ Derselbe ein vom 28. Januar 1814 dakirtes Ver fa ssungs- und Organisa-tionsdecret, welches eine den Aeitoerhältnissen entsprechende neue Ordnung und Ver-
*) S. Wenk, Hessische Landesgesch. 11. 892 -1661- Varnhagen, Grundlage derwaldeckischen Landes- und Regentenaesch. Gdttingen, 1826. Genealogisch. Almanach,21. Jahrgang für 1844. S. 386—384.