Druckschrift 
12 (1848) [Schl - Zwe]
Entstehung
Seite
797
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Waldeck. 797

Jahr 1030 die Grafschaft des Wettigaues verwaltete, daher wir ihn den l. nennen. SeinSohn Hermann hintecließ Wittekind II. und Heinrich I., wovon Jener ohneNachkommen verstarb. Dieser dagegen Wittekind lll. erzeugte, welcher durch die Erb-tochter des Geschlechtes von Itter der Stammherr der mittleren Grafenreihe ward.Denn sie brachte ihm einen Theil des alten Jttergaues zu, wo sich sofort die neueHeimath seines Hauses heranbildete und durch Erwerbung von der benachbarten Burg undHerrschaft Waldeck erweiterte. Er war Schirmvogt des Srifres Paderborn undgründete mit seiner Gemahlin im Jahre 1128 das Kloster Marien- Münster. SeinSobn Volkwin l., welchem die Schirmvogtei des neuen Klosters zu Ärolsen über-tragen wurde, hintecließ Volkw inII- und Wittekind (lV.) den Aeltern, dessen SohnWittekin d (V.) der Jüngere der gemeinschaftliche Stammvater der Linien von Pyr-mont und von Sternberg wurde, welche zu Ende des 14. Jahrhunderts wieder erlo-schen. Von den Söhnen Graf Volkwin's II. begab sich Wittekind VI. zur KreuzfahrtKaiser Friedrich's I-, nachdem er zur Gewinnung der Reisekosten die paderbocnischeSchicmvogtei an das Stift verkauft hatte, und starb auf dem Rückwege, ohne Kinder zuhinterlassen. Dagegen gründeten seine Brüder Volkwin III. und Heinrich II.,jener die Linie von Nauenburg (Naumburg), welche in der zweiten Halste des 13.Jahrhunderts wieder ausstarb, und dieser die Linie von Wal deck.

Graf Heinrich ist also der Stammvater des aus dem schwalenbergischenGeschlechts hervorgegangenen Hauses von Waldeck, weswegen man denselben in dieserBeziehung den I. nennen muß. Er hinterließ den Volkwin und Adolf, die Stifterdes Klosters zuNeze, wo die waldeckische Familiengruft errichtet wurde, von denen derLetztere den Bischof von Osnabrück (Wittekind) zum Sohne, und die Bischöfe zu Min-den (Adolf) und Lüttich (Gottfried) zu Enkeln halte. Sein Nachfolger war aberHeinrich II., dessen Sohn Otto 1. sich mit der Tochter des Landgrafen von Hes-sen vermahlte und dem waldeckischen Hause dadurch einen erhöhten Glanz verlieh.Denn seit Langem her erschien dasselbe schon als eines der angesehensten zwischen der We-ser und dem westfälischen Gebirge und gehörte unter Anderem auch zu den acht Herren,welche im 13. und folgenden Jahrhunderte di« Freistühle der rochen Erd« (d. h. West-falens) inne hatten. Graf O tto's I. Erstgeborener war Heinrich III., welcher mitseinen Brüdern (Adolf und Ludwig) und Söhnen (Otto, Dietrich und Heinrich) im Jahre1344 einen Familienvertrag errichtete, wornach in Zukunft 1) nur Einer die Grafschaftverwalten, 2) Keiner ohne Vorwissen der Agnaten einen Theil davon veräußern, und 3)die den geistlich gewordenen Gliedern der Familie angewiesenen Güter wieder an dieselbezurückfallen sollten.

Von den genannten Söhnen dieses Herrn vermahlte sich O tto II. mit der Tochterdes Herzogs v on Lün eb ur g, nach dessen kinderlosem Hingange er auf die lüneburgi-sche Nachfolge ernstlichen Anspruch erhob, sich aber dadurch mit oem Bruder des verstor-benen Herzogs nur in einen nutzlosen Pcoceß verwickelte. Ec hinterließ als einzigen ErbenHeinrichIV., einen höchst fehdelustigen Herrn, welcher fast nie aus seiner Rüstung kamund daher den Beinamen des Eisernen erhielt. Da seine Söhne Adolf II. undHeinrichV. trotz des Familienstatuts von 1344 eine Landestheilung Vornahmen, wobeiJener die Burg L a n d au und Dieser das Stammschloß Waldeck erhielt, so entspran-gen hieraus nicht allein wieder zwei besondere Linien, sondern auch eine Reihe erbit-terter Zerwürfnisse, welche in Verbindung mit anderen Unfällen das Ansehen und dieMacht des Hauses sehr herabbrachten. Die nächste für dasselbe wichtige Folge hiervonwar, daß der Sohn und Erbe Adols's II., GrasOt to, um sich gegen seine Stammes-vettecn mehr zu sichern, im Jahre 1438 seinen Antheil an den waldeckischen Besitzungen,und was in Zukunft von dem andern Antheile an ihn oder seine Nachkommen etwa erbenwürde, dem Landgrafen von Hessen zu einem Mannlehen auftrug. Dieser Schrittaber veranlaßt« He inrich kl- und seinen Sohn Vollrad , einen gleichen zu thun undauch ihren Antheil an der Grafschaft Waldeckvon Hessen lehenbar zu machen.

Die landauische Linie starb schon zu Ende des 15. Jahrhunderts wieder aus,während die waldeck! sch e im 6. Glied« nach ihrem Stifter, durch die beiden Söhne des