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Waldeck.
Schuld einzugestehen? Der Richter hat offenbar das Recht, ihn nach der Wahrheit zufragen, und Dem scheint eine Rechtspflicht, hier die Wahrheit zu sagen, gegenüberzustehen.Doch haben die Römer, die Engländer und andere freie Völker aus dem Grunde diesePflicht nicht als Rechtspflicht anerkannt, weil sie sagten: Niemand ist rechtlich verpflich-tet, sich selbst anzuklagen oder selbst seinem Ankläger die Beweismittel herbeizuschaffen.Die spätere deutsche Jurisprudenz wollte zwischen dem angeblich juristisch nicht rechtswidri-gen bloßen Leugnen und dem angeblich auch hier juristisch strafbaren positiven Lügen unter-scheiven. Doch laufen hier die Gränzen in einander und in jedem unwahren Leugnen isteben so mittelbar eine positive Lüge enthalten, wie in dieser, wenn sie die Schuld verber-gen will, ein Leugnen. Die Gefahr der verwerflichen Jnquisitionstortur unterstützt dierömische und englische Theorie. C. Welcker.
Waisen, s. Wohlthätigkeitsanstalten.
Waldeck, Fürstenthum. — Dieses kleine, aber ausgezeichnet schöne Landliegt im Südwesten des Eggegebirgs, zwischen Westphalen und Kurhessen, und enthältmit der zum waldeckischen Staat gehörigen, weiter nördlich gelegenen Grafschaft Pyr-mont ein Areal von 21 mMeilen mit 58,400 Einwohnern (ungefähr 57,500 Luthera-nern, 600 Reformirten, 800 Katholiken und 500 Juden) in 13 Städten, 105 Dörfernund 46 Gedösten. Es ist im Nordwesten von der Di einel, im Osten von der Twisteund im Süden von der Ar, Itter und Eder bewässert, ziemlich gebirgig, aber wegendes steinigen Erdreiches nur mäßig fruchtbar. Seine natürlichen Erzeugnisse sind Ge-treide, Kartoffeln, Obst, Flachs, Färberöthe und Holz, Rindvieh, Schafe, Schweine,Gewild, Geflügel, Bienen und Fische, Goldsand, Eisen, Kupfer, Blei, Marmor, Schiefer,Torfund Sauerwasser; der Kunstfleiß der Bewohner aber erzeugt vorzüglich Garnge-spinnste, Zeug- und Wollengewebe.
Der ganze Staat wurde in die Oberämter Diemel, Eder, Eisenberg undPyrmont abgetheilt; die Hauptstadt ist Korb ach, die gewöhnliche fürstliche Residenzaber Arolsen, und die Sommerresidenz der berühmte Curort Pyrmont. DieStaatsverfassung gehört zu den neueren constitutionell-monarchischen; die Re-gierungs- und Verwaltungsstellen bestehen in dem geheimen Cabinet, dem Gsheimrath,dem Regiminal-nnd Polizeicollegium, der Justizkanzlei, dem Consistorium, Criminal-und Lehenhof, in der Forst- und Rentkammer, dem Hof- und Appellationsgericht, derMilitärcommission und Armendirection. Die Staatseinkünfte betragen 250,000 Tha-ler, und die Staatsschuld beläuft sich auf ungefähr 600,000 Thaler. Das Militär zählt(in drei Compagnieen Infanterie und einer Abtheilung Jäger) 800 Mann, wovon 519zur Bundesreservedivisivn nach Luxemburg bestimmt sind.
Geschichtlich merkwürdig ist das Land als die alte Heimath der Marsen und Ne r -direr, in der Nähe des berühmten Schauplatzes der Siege Herrn ann's über die rö-mischen Legionen, in der Nähe des Tempels der Tansana und des Thurms der Vel-leda, wie später der Eresburg mit der Jrmen säule, wo die sächsische Freiheits-liebe gegen die Macht der Franken so manchen Kampf geführt. Nach dem Anschlüsse die-ser Lande an die fränkische Monarchie bildete sich hier der Jttergau, in welchem dieDynasten von Itter zu einer der mächtigsten Familien heranbrühten, während in dembenachbarten Hessengau eine andere Dynastenfamilie sich nach dem Schlosse Wal-deck benannte, welche aber mit jener das Schicksal theilte, schon im 12. Jahrhundertezu erlöschen und ihre Herrschaft an die mächtigen Schirmherren des Hochstifts Pader-born zu hinterlassen. Dieses waren die Grafen von Schwalenberg, deren Stamm-burg zwischen Detmold und Korvei lag und an welche sich die Geschlechtsreihe der Vor-eltern des waldeckischen Fürstenhauses anschließt.
Man unterscheidet in derselben die drei Perioden der alten, der mittleren undder jüngeren Grafen. Die erstere wird bis zu einem westphälischen Dynasten Wit-tekind hinaufgeführt, welcher in der zweiten Hälfte des 8. Jahrhunderts gelebt habenund der gemeinschaftliche Stammvater der Burggrafen von Magdeburg und der wal-deckischen Ahnen von Schwalenberg gewesen sein soll. Als urkundlich ge-wisser Ahnherr der Letzteren erscheint aber erst derjenige Wittekind, welcher ums