Druckschrift 
12 (1848) [Schl - Zwe]
Entstehung
Seite
778
Einzelbild herunterladen
 

778 Verhaftung.

Wir besitzen so wunderwenig, wenn wir mit der Habeascorpusacte die Gesetze vergleichen,nach welchen der Werth oder Unwerth einiger wohllautenden Paragraphen dieser oderjener Verfassungsurkunde zu beurtheilen ist; und nun sollen wir (wie es scheint, weildie Engländer hin und wieder die Acte suspendiren) darüber nachsinnen, wie wir es anzu-greifen haben, um auch das Wenige, was wir haben, gelegentlich mit guter Manier be-schranken zu lassen. Was sollte man wohl von einer Regierung denken, die mit demweiten Spielraum, der ihr verbleibt, auch in unruhigen Zeiten nicht ausreichen könnte?Oder wäre es etwa nicht genug, daß wir Untersuchungscommissionen gesehen haben, nachwelchen die Stände nirgends gefragt worden, ob sie sie haben wollten oder nicht sollenetwa deutsche Stände in aller Form die Suspension des Anspruchs auf den ordentlichenRichter, die Einsetzung von Ausnahmsgerichten Votiren?

Es ist weit nicht bekannt genug, wie schwer und zögernd das englische Parlamentzu dem Entschluß kam, das Beispiel einer Suspension der Habeascorpusacte zu geben.In der bewegten, an dunkler Gefahr so reichen Zeit nach der Revolution ward (1690)über gesetzwidrige Verhaftungen Beschwerde gefübrt.Aber die Gefahr", sagt Burnet ^),war so augenscheinlich, die öffentliche Sicherheit war bei diesen Verhaftungen so nahebetheiligt, daß das Unterhaus einen Rechtsvorgang eintreten ließ, dem Ministeriumeinen Rückhalt zu gewähren, wenn es in gleichem Nothsall das Gleiche thun würde; unddoch erhielt man dis Habeascorpusacte in Kraft: man erklärte das Ministerium außerVerantwortung für Dasjenige, was der Acte zuwider geschehen war." Zwei Jahrespäter wiederholte sich der Fall. Einige Mitglieder des Oberhauses waren auf dringenden,aber, wie es sich auswies, falschen Verdacht hin unter ordnungswidrigen Formen gefangengehalten. Das Oberhaus ließ sich zu einem Vergleich herbei; man indemnisirte dieMinister wieder, schrieb ihnen aber allerlei Regeln vor, wie weit sie in ähnlichen Fällenüber das Gesetz hinausgehen dürften. Das Unterhaus beharrte bei seinem Princip; esverwarf alle diese Regeln.Eine Beschränkung der gesetzlichen Formen würde den Mi-nistern das Recht ertheilt haben, unter Beobachtung der neuen Vorschriften Verhaf-tungen zu verfügen; man hielt es für unbedenklicher, die Minister zu indemnisiren, ohneihnen für die Zukunft ein Recht, unter gewissen Beschränkungen, einzuräumen; beiderVerhaftung verdächtiger Personen muß in Fällen wirklicher und augenschein-licher Gefahr die öffentlicheSich erheit vor allen Dingen wahrgenommen werden;jedes besondere Gesetz muß dann zurückstehen" ^). Eben so dachte Jefferson, under drückte sich noch weit stärker aus. Wilkinson hatte in der Verschwörungsgeschichte deSAaron Burr (1807) zwei amerikanische Bürger ohne Verhastsbefehl durch militärischeGewalt gefangen genommen; er ließ sie von New-Orleans nach Washington bringen.Jefferson ^) sagt:Hatte er Recht, notorischer Verschwörer sich zu bemächtigen?Darüber kann es nur zwei Meinungen geben: die eine, die der Schuldigen und Mit-schuldigen, hie andere, die aller ehrlichen Leute." Dafür, daß die Verhafteten nicht anOrt und Stelle vor ein Geschwornenqericht, sondern nach dem Sitz der Regierung abge-führt werden, macbkJefferson geltend (und es ist das die schwächere Seite seines Raisonne-ments):die Gefahr einer gewaltsamen Befreiung, die Langsamkeit und Unmacht desGesetzes, die Apathie der Richter, den Beistand verschmitzter Advocaten, die ungewisseGesinnung der Geschwvrnen, vor Allem die stündliche Erwartung feind-lichen Ueberfalls." Jefferson ist wegen dieserAeußerungen von Story ^) hartgetadelt worden. Es ist wahr, daß man versuchen könnte, auf diese Weis« jeden Actder Willkür zu rechtfertigen. Aber es ist sehr die Frage, ob der Versuch gelingen würdein einem Lande, wo Jeder der öffentlichen Meinung, der freien Presse, derBeurthei-lung unabhängiger Gerichte im Fall eines Misbrauchs der Amtsgewalt unterliegt. UndJefferson täuschte sich nicht über die furchtbare Verantwortung, welche Derjenige aus sich

25) Hist, »1 bis ovrn lime 3, Sl. f

26) a. a. O. 141. Dergl. Wallace 9, 27.

27) IVIsm. snä 6orresp. 4, 149.

28) Ominentnrie» 3, 759.