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12 (1848) [Schl - Zwe]
Entstehung
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768
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768 Verfaffungsprtncip.

an die preußische Gränze publicirt wurde, am 1. Mai 1834, waren die Ansichten über dieNützlichkeit, die Art der Ausführung u. s. w. dieser Unternehmungen noch sehr getheilt. !Kein Staat auf dem Continent besaß eigene Erfahrungen über die Resultate; die sämmt- jlichen damals vorhandenen Eisenbahnen betrugen nicht fünfzig Stunden Länge, fast Alles jwar zu schaffen; was in England an Vorbildern bestand, war unter ganz anderen Verhalt- jnisten nicht immer anwendbar, Belgien außerdem nach außen hin noch nicht vollständigconstituirt und durch die Nothwendigkeit, seine Aimee auf dem Kriegsfuß zu erhalten, zuden allerbedeutendsten Ausgaben verpflichtet. Trotz aller dieser Schwierigkeiten ging manmit frischem Murhe und einem Selbstvertrauen, das, vom Throne ausgehend, alle blas-sen der Nation durchdrang und durch den Erfolg gerechtfertigt wurde, ans Werk. DieAusführung der Entwürfe siel dem Staate anheim, und es ist nicht das geringste VerdienstBelgiens, durch sein Beispiel die wichtige, so vielfach bewegte Frage, wer Eisenbah-nen bauen solle, ob der Staat oder die Gesellschaften? zu Gunsten des ersteren ent-schieden zu haben. Man darf durch die in Belgien gemachten Erfahrungen als fest-gestellt ansehen, daß in jedem Lande die Eisenbahnlinien, welche die großen Mittel- ^punkte der Consumtivn zu verbinden bestimmt sind, vom Staate ausgeführt werden müs-sen, wahrend die Herstellung der Zweigbahnen, die die verschiedenen Eentren der Produc- !tion mit jenen Linien in Verbindung setzen, der Privat,industrie überlassen werden können.

. Arendt* *).

Verfassung, s. Staatsverfassung.

Verfassungsprincip, ständisches, oder die Ständeabtheilung alsGrundlage der Verfassung. Je wichtiger in dem Streite über die Formen derverfassungsmäßigen Monarchie die Frage ist, ob und in welcher Weis« das Volkslebenständischer Abtheilungen bedürfe, desto einleuchtender ist die Nothwendigkeit, sich vor allenDingen vollkommen klar zu machen, waS man eigentlich unter Standen versteht, wasman also auf der einen Seite fordert oder aus der andern verweigert. Wir stoßen hiersogleich im Anfang auf eine Menge nicht unerheblicher Schwierigkeiten, welche in derMehrdeutigkeit des Wortes ihren Grund haben. Im Allgemeinen kann man nununter Standen Nichts weiter verstehen als gewisse Abtheilungen in den gesellschaftlichenVerhältnissen der Menschen, welche hauptsächlich auf der Verschiedenartigkeit der Be-schäftigung und der Theilung der Arbeit beruhen, oder doch daraus hervorgegangen sind.

Im engern Sinne sind aber Stände erstens historisch entstandene und mit ^politischen Rechten versehene Abtheilungen der Staatsgesellschast, welche sich zwarursprünglich auch auf Verschiedenartigkeit der Beschäftigung stützen, jedoch darin ihrejetzige Charakteristik nicht mehr finden. So hat namentlich die Industrie, welchefrüherhin hauptsächlich den Charakter der städtischen Bevölkerung bildete, durch ihren täg-lich steigenden Einfluß sich auch beim Adel, wie bei den Bauern geltend zu machen ange-fangen und umgekehrt die Thätigkeit des Bürgers sich häufig auf die Landwirthschaftgewandt. Auch ist nicht außer Acht zu lassen, daß jene politischen Stände, auf welchennamentlich in Deutschland der Organismus des Volkslebens Jahrhunderte hindurch vor-zugsweise beruhte, zum Theil als solche jetzt gar nicht mehr bestehen, wie der vormaligePrälatenstand, daß aber dagegen andere Elemente, wie die Bauern, eine neue Bedeutungerhalten haben.

Dieses durch die Entwickelung des gesellschaftlichen Lebens herbeigeführte Abweichenvon der historischen Basis hat nun aber auch zweitens noch einen verschiedenartigenGebrauch des WortesStände" zur Folge gehabt, bei welchen der Unterscheidungsgrundwiederum lediglich von der Beschäftigung und der Lebensweise entlehnt, auf politischeRechte oberem« besondere Stellung zum Staate aber keine Rücksicht genommen ist. Wirerinnern zunächst an die lange üblich gewesene und eigentlich schon wieder außer Gebrauchgekommene Eintheilung der Gesellschaft in den Nährstand, denLehrstand und den

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*) Uebcr die weiteren Entwicklungen Belgiens, welches in der revolutionären Erschüt-terung Europas im Jahr 1848 so wunderbar seine Probe bestand, s. Schluß des Staats-Lerikons. Anmerkung der Redaction.