Vereinigte Niederlande. ?67
versagt ihr dasselbe Recht in Betreff der Provinzial- und Gemeinderäthe, nachdem sie dochdiesen Behörden in ihren Kreisen dieselbe Souveränetät zuerkannt hat, die sie dem Parla-ment für die allgemeinen Landesangelegenheiten giedt.
Au den großen organischen Gesetzen, welche die von der Verfassung aufgestelltenGrundprincipe der geselligen Ordnung zu verwirklichen bestimmt sind, ist noch das Gesetzüber die Prüfungsjury zu nennen. Die Freiheit des Unterrichts, in so absoluter Weisesie auch proclamirt ist, schließt doch nicht die Nothwendigkeit aus, den Beweis besondererBefähigung für die Ausübung besonderer Professionen zu liefern. Der Staat kann dasRecht dazu nur Denjenigen ertheilen, die diesen Beweis geführt haben. Da in Folge derUnterrichtsfceiheit aber Niemand angehalten werden kann, die Staatsuniversttäten odersonst irgend eine bestimmte Lehranstalt zu besuchen, so konnte auch keiner derselben, ohneparteilich zu sein und ein Privilegium zu ihren Gunsten zu errichten, die Prüfung derCandidaten für den Arzt - und Advocatenstand übergeben werden. Um die nöthigen Ga-rantiert! auch in dieser Beziehung herzustellen, errichtete das Gesetz eine besondere Insti-tution, die große Prüfungsjury genannt, und setzte zugleich fest, daß, um das Recht dergerichtlichen Praxis zu erhalten, man vor dieser Jury drei Examina bestehen und in Folgederselben die Diplome eines Candidaten der Philosophie, eines Candidaten des Rechts undeines Doctors der Rechte erhalten haben müsse. Um zur ärztlichen Praxis zugelassen zuwerden, sind die Diplome eines canüillst en Science, eines Candidaten der Medicin undeines Doctors derselben erforderlich. Die Prüfungsjury besteht aus sechs besonderenCommissionen, deren eine die Diplome in der Philosophie giebt — (man hat auch denDoctortitel in der Philosophie eingesührt, welcher für alle Diejenigen nothwendig ist, diesich um eine Stelle an den Colkegien oder den philosophischen Facuttäteus, ec Universitätenbewerben); — drei andere die Diplome der Candidatur der Natur- und exacten Wissen-schaften, in denen es ebenfalls einen Doctortitel giebt, der Candidatur des Rechts undder Medicin; zwei andere endlich die Doctordiplome für das Recht und die Medicin «r-theilen. Eine jede dieser Commissionen besteht aus sieben wirklichen Mitgliedern undeben so viel Stellvertretern. Zwei von diesen Mitgliedern werden von der Kammer, zweivom Senat und drei von der Regierung, die Stellvertreter in demselben Verhältnisse er-nannt. Ihre Functionen dauern ein Jahr, während dessen die Jury zwei Sitzungen, umOstern und im August bis September, hält. Alle Individuen, die es verlangen, werdenzum Examen der ersten Grade gelassen, ohne daß sie sich irgendwie über den erhaltenenvorbereitenden Unterricht anders als durch die Prüfung selbst auszuweisen hätten. Auden nachfolgenden Graden wird man zugslassen, wenn man das Diplom des unmittelbarvorhergehenden Grades aufzeigen kann. Die Universitäten des Staats sowohl wie diefreien können ebenfalls Diplome ertheilen, doch haben dieselben nur eine rein wissenschaft-liche, keine öffentliche Bedeutung.
Unter den großen Unternehmungen, welche zur Hebung und Förderung des materiel-len Wohlstandes des Landes bestimmt waren, steht die Ausfühung eines umfassenden Sy-stems von Eisenbahnverbindungen oben an. Die Grundidee desselben ist die Verbindungdes Rheins mit der Schelde, des westlichen Deutschlands mit der Nordsee, eine Verbin-dung, zu deren Herstellung Belgien durch seine natürliche Lage vor Allem berufen scheint.Dem deutschen Handel einen schnellen und sichern Weg nach dem Ocean durch belgischeVermittelung zu eröffnen, die drückende Alleinherrschaft, welche Holland bisher auf diesemGebiete zum allergrößten Nachtheile der deutschen Interessen ausgeübt hatte, durch dieErrichtung einer thätigen Concurrenz vernichten und in dieser Vermittelung neue undleichtere Absatzwege seiner eigenen Producte, neue Quellen zur Hebung des eigenen Han-dels sich eröffnen — das waren die Zielpunkte, nach denen man strebte uni» deren Errei-chung nach sechsjährigen unausgesetzten, eifrigen, verständig geleiteten Bemühungen jetztgesichert erscheint. Das Verdienst, den ersten Gedanken zu diesem großartigen Unterneh-men gefaßt zu haben, gebührt dem König« Leopold, der die Ausführung desselben, obgleichsie mehrfache Schwierigkeiten fand, von den geschickten und einsichtsvollen MinisternRogier, de Theux und Nothomb unterstützt, mit großer Festigkeit durchsetzte,^m Augenblicke, wo das Gesetz zur Belegung der großen Eisenbahn von Antwerpen bis