Vereinigte Niederlande. 745
Provinzen, welche durch die den Franzosen gewährte Ausnahme ihre Absicht, sich von derUnion loszusagen, gezeigt hätten, zu bestrafen, entzog er Geldern, Utrecht und Over-Assel das Ernennungsrecht der Magistrate und legte es sich zu. Dadurch gewann er einenhöchst bedeutenden Einfluß auf die Generalstaaten, denn drei Siebentel ihrer Mitgliederhingen von ihm ab. Seine Heirath mit der Tochter des Herzogs von Jork vermehrte nochdie Macht seines Hauses durch den Einfluß, den er in England gewonnen, und die Staa-tenpartei war außer Stande, sich seinem Uebergewichte zu widersetzen, als er auf den eng-lischen Thron gerufen wurde; und die Zeitgenossen sagten mit Recht von ihm, daß erStadthouder in England und König von Holland sei. Der spanische Erbfolgekrieg bracht«dem Stadthouderat in der unbeschränkten Disposition über die Streitkrafte der Republikeine neue Vermehrung seiner Befugnisse. Die Umstände, welche nach Wilhelm'sTode (1702) eintraten, schienen jedoch seine Befestigung in diesem so erweiterten Umfangeseiner Gewalt zweifelhaft zu machen. Wilhelm, ohne direkte Nachkommenschaft, hatteeinen Vetter aus der nassau-dietzischen Linie zu seinem Erben eingesetzt, der aber beimTode jenes noch ein unmündiges Kind war. Die Staatenpartei benutzte diesen Umstand,um sich von Neuem zu erheben; es gelang ihr, in allen Provinzen die Generalstaatenwieder in die Gesammtheit ihrer Rechte einzusetzen und das Edict von 1667 wiederherzu-stellen. Sie leitete die Angelegenheiten der Republik während der übrigen Dauer desErbfolgekrieges bis zum Utrechter Frieden mit vielem Geschicke und Erfolge und erhieltsich auch lange nachher am Ruder. Erst bei Gelegenheit des österreichischen Erbfolgekrie-ges, als die Franzosen die Republik mit einem Einfalle bedrohten, trat die oranische Par-tei mit einer Menge von Beschwerden gegen die Regierung auf und suchte das Volk zuGunsten eines Stadthouders aus der nassau-dietzischen Linie, welche die oranischen Titelangenommen hatte, zu gewinnen. In Folge eines von Seeland ausgehenden Aufstandeswurde im Mai 1747 Wilhelm I V-, der schon Stadthouder von Groningen, Friesland,Drente und Gueldecn war, zum Stadthouder der vereinigten Provinzen erklärt und ihmalle Macht, die Wilhelm III. besessen, ertheilt. Des Sieges gewiß, ging di« oranischePartei weiter, als je. Die Stadthouderwürde wurde als erblich in der nassau-orauischenFamilie proclamirt, mit Successionsfähigkeit der jüngeren Linie und der Frauen. So demRechte nach zu einem wesentlichen Elemente der Staatsgewalt in der Republik erhoben,näherte sich das Stadthouderat allmälig auch in der äußeren Form dem Königthume.Sein Einfluß auf die inneren Angelegenheiten wurde durch die kluge Politik Wil-h e l m's IV., durch die Geschicklichkeit, mit der er das Wahlrecht der Magistrate benutzte,um diese Zeit schon fast der eines Regenten.
Wilhelm IV. hjnterließ bei seinem Tode einen nur dreijährigen Sohn, der nachdem Tode seiner Mutter unter die Vormundschaft des Herzogs von Braunschweig - Wol-fenbüttel kam. Während der Minderjährigkeit des Stadthouders suchte England seinenalten Einfluß aus die Leitung der Angelegenheiten der Republik wieder geltend zu machenund die Politik derselben so zu führen, daß den englischen Interessen Vortheil daraus er-wachsen mußte. Nachdem es dem niederländischen Handel, dessen große Ausdehnungihm seit lange lästig geworden war, bedeutende Nachtheile zugefügt, erklärte es endlich derRepublik im Jahre 1780 den Krieg. Der Stadthouder, anstatt einen kräftigen Wider-stand vorzubereiten und so schnell als möglich die durch die Verhältnisse dringend geboteneAllianz mit Frankreich abzuschließen, verfuhr mit Lauheit, ließ die Marine, welche dasbeste Angriffs-und Vertheidigungsmittel gegen England war, verfallen und verhinderte,während des englisch-amerikanischen Krieges, die Vereinigung der niederländischen Flottemit der französischen, die, wenn sie zur rechten Zeit ins Weck gesetzt wurde, den Dingeneine ganz andere Wendung geben konnte. Der Krieg nahm die allerunglücklichste Wen-dung für die Republik, sie verlor ihre Besitzungen in Ost- und Westindien, ihr Handelwurde bis auf den Grund zerstört, die ostindische Compagnie mußte ihre Zahlungen ein-stellen, 560 Schiffe der Handelsmarine sielen in die Gewalt der Engländer. Der Friedekonnte nur mit Aufopferung eines großen Theiles der ostindischen Colonieen erkauft wer-den. Die so lange unterdrückte Partei der Staaten benutzte diese Ereignisse, um das Volkgegen die Regierung des Stadthouders einzunehmen; es gelang ihr, die Majorität in den