Druckschrift 
12 (1848) [Schl - Zwe]
Entstehung
Seite
744
Einzelbild herunterladen
 

744 Vereinigte Niederlande.

Staatsrath, der während ihrer Abwesenheit sehr ausgedehnte Vollmachten und Befugnissebesaß, nicht zu mächtig werden zu lassen, verlangten die Provinzen, daß im Schooße derGeneralstaaten ein beständiges Comite gewählt würde, das immer versammelt bliebe.

Diese Behörde, an welche alle Rechte der größeren Versammlung übergingen, wurde ge-bildet und der Haag ihr als Hauptsitz angewiesen; sie erhielt in der Folge gewöhnlich denNamen „Staaten-General", obgleich sie im Grunde nur eine Vertretung der eigentlichenGeneralstaaten war. Während des Krieges gegen Spanien mußte man nothgedrungenden größten Theil der vollziehenden Gewalt in die Hände eines Einzigen legen, um den sAnstrengungen der Provinzen, den Operationen ihrer Armeen, den Verhandlungen ihrerDiplomaten die Einheit zu geben, die allein ihnen Erfolg sichern konnte. Zu diesemZwecke wurde dem Prinzen von Oranien das Stadthouderat anvectraut. Der Stadthou- !

der war der oberste Feldherr der Republik zur See und zu Lande, ohne alle gesetzgebende !

Gewalt und nur mit so viel Vollziehungsgewalt bekleidet, als ihm die Constitution jederProvinz anvertraute. Der Eid, den Prinz Moritz von Oranien bei Uebernahme dieserWürde leistete, bezeichnet sehr bestimmt die eigentliche Natur derselben. „Ich versprecheund schwöre den verbündeten Staaten der Niederlande, die bei dem Bunde und der refor-mirten Religion verharren, und namentlich dem hohen und niederen Adel so wie denMagistraten der Städte von Holland und Westfciesland, welche die Stände dieser beidenNationen bilden, ihnen treu und gehorsam zu sein, und gelobe, daß ich ihnen gehorchenund Fürsorge nehmen werde, damit die Offeriere der Armeen, die Hauptleute und alleAnderen, die meinen Befehlen unterworfen sind, den Gesetzen und Ordres der verbünde-ten Staaten im Allgemeinen und denen der Staaten von Holland im Besonderen Gehor-sam leisten."

Es lag in der Natur der Sache, daß der Einfluß und das Ansehen der ersten Stadt-houder, der großen Dienste wegen, die sie der Republik geleistet, und in Folge ihrer Un-entbehrlichkeit während des Krieges höchst bedeutend und bis auf einen gewissen Grad eüberwiegend im Staate wurde. Von da nach dem Streben, diese Stellung bleibend zumachen, war nur ein Schritt, und der wurde früh gethan. Seit den ersten Zeiten ihresBestehens zeigen sich zwei Tendenzen in der Republik, welche zwei verschiedene polnischeParteien bilden, aus deren Kampfe die innere politische Geschichte Hollands bis zur fran-zösischen Revolution heroorgegangen ist. Bei dem Tode Wilhelm'sII. (1650) be-nutzte die Staatenpartei die Minorennität seines Nachfolgers, um das Stadthouderat außerStand zu setzen, den öffentlichen Freiheiten zu schaden. Die Functionen desselben wurdenzuerst suspendirt; später schaffte die einflußreichste und bedeutendste der Provinzen, Hol-land, das Stadthouderat ganz ab und verpflichtete sich, die übrigen Provinzen zu dem-selben Schritte zu bewegen. Die wesentlichsten Befugnisse der ausübenden Gewalt, dieErnennung zu allen Aemtern und Magistraturen wurden den Städten übergeben. (Lckitporpetuel von 1667.) Die Wendung, welche die Dinge um dieselbe Zeit in Englandgenommen hatten, begünstigte in hohem Grade diese Reformen. Holland verdankt ihnenzum großen Theil die hohe Stufe von Blüthc und Macht, auf der es sich während der letz-ten Hälfte des 17. Jahrhunderts befindet.

Als unter Karlll. das Königtbum in England wiederhergestellt war, gelang es dermanischen Partei, von jenem unterstützt und gehalten, von Neuem Einfluß in der Re-publik zu gewinnen. Die manische Partei wußte sehr geschickt die alten, im Volke nochimmer lebendigen Erinnerungen an die Großthaten der ersten Oranier aufzuregen und die (Massen gegen die bisherigen Lenker des Staates, die Brüder de Wit, einzunehmen.

Eine Revolution, mit den scheußlichsten Gewaltthaten sich befleckend, brachte Wil-helm III. und mit ihm die oranische Partei von Neuem an die Spitze des Staates, dasVolk, in seinem wetterwendischen Enthusiasmus von einem Extreme in das andere über- -

gehend, trug ihm sogar die Erblichkeit des Stadthouderats in seiner Familie an. Aber die ;

vollendete politische Klugbeit Wil he lm's wies dieses Anerbieten zurück, seinGenieund L

die Fehler Lu dwig's XIV. retteten die Republik von dem drohenden Verderben. Alsder /

Friede von Nymwegen alle Gefahr entfernt hatte, suchte der neue Stadthouder die wieder-gewonnene Macht vor Allem auf fester Grundlage zu sichern. Unter dem Vorwände, die