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Universitäten.
ganzen Alterthume der Gedanke angeborener oder allgemeiner Vernunft- und Men-schenrechte im Wesentlichen durchaus fremd war, — sind von allen diesen edlerenAnsichten in dem deutschen Volksthume die Keime gegeben und durch das Christenthumzur Entwickelung gebracht worden. Der Grundzug des germanischen Volkslhums istnehmlich, wie Wachsmuth treffend bemerkt, „ureigner Sinn für persönliche undstaatsbürgerliche Freiheit und Ehre". Der Staatsverein beruhte bei allen germanischenVölkern auf einem freien Vertrage, den die Einzelnen, in Genossenschaften oderGesammtbürgschaften vereinigt, abschlossen, und eben deshalb wurde bei ihnen das vondem Volke ausgegangene und angenommene Gesetz Vertrag genannt und von denVerordnungen der Könige oder Fürsten genau unterschieden, so wie überhaupt dasde mo kr a tische Element in der deutschen Urverfassung das überwiegende war. Da einVertrag nur für Diejenigen verbindlich ist, die ihn abgeschlossen haben, so galt die Rechts-regel: quemlibet sua lege vivere. Die Germanen drangen daher den besiegten Natio-nen nicht ihre Gesetze auf, und so blieb namentlich das römische Recht fortwäh-rend in Geltung. Da die Germanen ferner in Bezug auf Wissenschaft und Künste nochganz roh waren, so mußte natürlich der Einfluß der gebildeten Besiegten in dieser Bedeu-tung sich sehr geltend machen; daher schon frühzeitig der Gebrauch der römischen Sprachezur Aufzeichnung der germanischen Volksrechte. Mit jener Grundansicht des Vertragshängt zugleich zusammen, daß schon sehr früh, bald nach Entstehung des fränkischenReichs, die gegenseitigen Rechtsverhältnisse zwischen den Herrschern und den (geistlichenund weltlichen) Großen durch eigene schriftliche Festsetzungen oder Urkunden in derForm Rechtens abgeschlossen wurden, wie denn die Geschichte schon im Anfänge des 7.Jahrhunderts eine solche lUsgns ciisrta nennt, welche Chlodwig's Enkel, Klothar H., imJahre 615 aus das Andringen des Abels und der Geistlichkeit unterzeichnen mußte. Diechristliche Religion ferner, welche ebenfalls von dem Principe der Achtung der indivi-duellen Persönlichkeit ausgeht und überhaupt mit Recht als die Religion derFreiheit bezeichnet wird, stellt den Menschen über den Bürger, erkennt angeborene,unveräußerliche Menschenrechte an, und ihr gehört der dem Alterthum fremde Begriff derKirche, als eine freie, in sich in Lehre und Verfassung abgeschlossene, aber doch Jedemzugängliche und namentlich dem Staate gegenüber selbstständige religiöse Cor-poration, die, anfangs ganz als dem (damals freilich ganz verdorbenen) Staatslebenentfremdet, nach siegreich bestandenen Verfolgungen aber zur Staatsreligion erhoben, sichsogar bald völlig über den Staat zu stellen und denselben zu despotisiren wußte. Fastgleichzeitig mit dieser Hierarchie entstand das ursprünglich aus Frankreich stammende,keineswegs achtgermanische Lehnswesen, durch welches die alte deutsche Freiheit auf vieleJahrhunderte unterdrückt ward. Die christliche Geistlichkeit hatte übrigens doch wenig-stens das Verdienst, daß sie die Ueberbleibsel der alten Literatur bewahrte (vom 7. Jahr-hunderte an erscheinen in dieser Hinsicht die durch christliche Missionäre gestifteten geistli-chen Schulen und Bildungsanstalten in Irland, Schottland und England alsdie wichtigsten, nachdem die in Italien bestehenden durch die Eroberung des Landes durchdie Griechen und di« Langobarden (568) verfallen waren) und überhaupt geistige Regsam-keit zeigte. Das Christenthum ist nehmlich, wenn auch nicht ausschließlich, doch wesent-lich zugleich Lehre, ja unleugbar unter allen Volksreligionen die erste, welche die Reli-gionsmythen mit Religionsleh ren vertauschte, und da sie auf in alten Sprachenverfaßten Urkunden beruhte, so machte sich hierbei das Bedürfniß wissenschaftlicher Kennt-nisse geltend. Daher war es die Kirche, in deren Schoos sich der Rest der alten Stu-dien flüchtete und in welcher sich der Keim der Wissenschaft erhielt, der untergünstigeren Umständen endlich wieder zur Entfaltung kommen sollte. Diese beganneneinzutreten, als die großen, ihr Zeitalter weit überragenden Könige der Angelsachsen undFranken, Alfred und Karl der Große, angeregt durch den northumbrischen Alcuinaus Pork, ein lebhaftes Interesse an den wissenschaftlichen Studien genommen hatten,bei allen Klöstern und Stiftskirchen neue Schulen errichten. Hierbei war man in Rück-sicht der Besetzung der Lehrstellen auf die Geistlichen, so wie in Rücksicht des Umfangs derdamaligen Kenntnisse aus Diejenigen beschränkt, welche für den geistlichen Stand für