Druckschrift 
12 (1848) [Schl - Zwe]
Entstehung
Seite
621
Einzelbild herunterladen
 

Universalstaat, Universalmonarchie rc. Universitäten. 621

zug zu geben sein; und unter den deutschen Legislationen gebührt jedenfalls vorzüg-licherer Erwähnung des königlich würtembergischen, oben näher beleuchteten hierhereinschlägigen Gesetzes von 1839, da es, umfassend und im präcisen Stile abgesaßt, alsein Werk umsichtigster landständischer Erwägungen aller zur Sache einflußreichen Ver-hältnisse sich darbietet und schon deshalb sich zur besonder» Beachtung für künftige, invorwücfiger Rechtsmaterie zu erlassende Gesetze empfiehlt, weil es streng die gemein-rechtlichen Grundsätze festhält und nur die durch eine willkürliche Praxis eingeschlichenenGebrechen beseitiget, zugleich aber auch die Controversen des gemeinen Rechtes in sach-enrsprechender Weise löst. Gett.

Ungarn, s. Oesterreich.

Untversalstaat, Universalmonarchie, Weltherrschaft. Diese Wortebezeichnen eine Vereinigung aller Völker, wenigstens der bekannten, erreichbaren zueinem gemeinschaftlichen Staat oder unter einem gemeinschaftlichen Monarchen. Inder Geschichte sahen wir wenigstens Bestrebungen und Annäherungen an eine solche Ver-einigung in alten und neueren asiatischen Eroberungsreichen, in der römischen, in derpäpstlichen und in der napoleonischen sogenannten Weltherrschaft. Es hat völlige Recht-fertigungen dieser Bestrebungen gegeben, so wie denn z. B. Plutarch in seiner Schriftüber das Glück Roms, und manche schwärmerische oder sanaiische Theologen oder ab-stracte Philosophen und selbst Hugo in seinem Narurrecht eine solche versuchten. Auchder schwärmerische Traum vom tausendjährigen Reich enthält eine solche. So lange esfreie Völker giebt, wird der gesunde praktische Sinn diese Theorieen als verkehrt erkennenund mit Feuerbach in seiner Schrift:Weltherrschaft das Grab derMenschheit" übereinstimmen, daß nach der Natur der menschlichen Verhälinissewie nach der übereinstimmenden Geschichte Universalstaaten verwerflich sind und Culturund Freiheit zerstören. Die Natur der Dinge wiversetzt sich einer irgend vollkommenenstaatlichen Vereinigung aller Völker und vollends ihrer Dauer. Noch mehr verwirft siedie höhere moralisch-politische Gesetzgebung. Reichthum und Mannigfaltigkeit, selbst-ständiges Leben, Individualität und freie Entwickelung derselben bei gemeinschaftlicherhöherer Gesetzmäßigkeit und bei einem Streben nach freier harmonischer Wechsel-wirkung und Uebereinstimmung in einem gemeinschaftlichen geistig und moralisch Höchsten dieses allgemeine Gesetz oer sittlichen Weltordnung für freie Personen gilt auch fürdie Staaten- und Völkerwelt. Es gilt für sie in dem natürlichen Sinne, daß sie ihrePersönlichkeit, Individualität und Freiheit, das heißt aber hier: ihre politische Selbst-ständigkeit, wodurch sie bestehen, nicht aufgeben sollen. Die schönste aller irdischenBildungen, in welcher Natur und Freiheit, das Ganze und daS Glied sich zum schönstenindividuellen Leben vereinigen und durchdringen, ist das freie Volk, sein individuelles,nationales, freies Leben. Das herrlichste aller Kunstwerke in der Welt, die höchste, voll-kommenste sittliche That und Erscheinung im Leben der Völker, in der Menschheit ist derfreie Staat, die freie, bewußte Erhebung und Entwickelung des Volks zum freienStaate. Wer alle individuellen Völker und Staaten, ihr selbstständiges individuellesLeben und Bestehen im Universalstaat untergehen lassen will, handelt wie der Barbar,welcher alle Statuen zu einer gemeinschaftlichen Masse verarbeiten wollte.

Wekcker.

Universitäten, insbesondere das deutsche Untversitätswesen; Ent-stehung und geschichtliche Entwickelung und Bedeutung der Univer-sitäten für das gestammte Volks- und Staatsleben in den wichtigstenStaatssragen der Gegenwart; nebst Andeutungen über die gegen-wärtigen Resormsragen unseres Universitätswesens. Da der Menschnur durch Unterricht und Erziehung wahrhaft Mensch wird, so findet sich überall, wodas civilisirte Leben oder die Cultur im eigentlichen Sinne sich entwickelt hat, dem Gesetzeder Theilung der Arbeit gemäß, als eine eigenthümliche Seite des Volks-und StaatS-ledens die Sorge für geistige Bildung, und so entstehen naturgemäß überall Schulenoder Lehranstalten verschiedener Art, um technische, religiöse, sittliche Kenntnisse zuerhalten und zu verbreiten. Eigentliche Gelehrtenschulen, d. h. Vereine von Leh-