Druckschrift 
12 (1848) [Schl - Zwe]
Entstehung
Seite
599
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Türkei. 549

dafür einen Zettel, den er stets bei sich tragen und auf Verlangen vorzeigen mußte. Am9. Jan. 1840 wurde die Aufhebung dieser lästigen Steuer beschlossen. Vor der Hand solltesie zwar noch bleiben, doch wurde ihre Einsammlung ausschließend den Gemeinden über-lassen, die sie unter sich vertheilen und einbringen konnten, wie sie wollten. Den Schluß-stein dieser Reformen bildet ein neues Strafgesetzbuch, das in 13 Capitel, jedes mit meh-reren Paragraphen, zerfällt. Diese Kürze schon zeichnet es vortheilhaft aus. Dazu kommtseine Einfachheit und Bestimmtheit so wie die Weisheit seiner Anordnungen (S. 6. §. 2des 12. Cap.):Es darf jedoch durchaus Keiner ohne Grund, wenn seine Schuld nachder Verhandlung nicht erwiesen ist, verhaftet oder gezüchtigt oder verbannt werden."

Diese sammtlichen Reformen sollten, wie man vermuthete, das Fundament zurWiedergeburt des osmanischen Reichs bilden. Bis jetzt ist die außerordentliche Krisis,die man von jenen Einrichtungen erwartete, nicht eingetreten, vielmehr haben sich ziem-lich deutliche Zeichen zu erkennen gegeben, die auf die Wirkungslosigkeit jener Reformver-suche hinführen. Der Grund, warum solche Versuche nicht die gehoffte Wirkung habenkonnten, wird sich vielleicht mit größerer Evidenz aus der folgenden Entwickelung Nach-weisen lassen. Zunächst liegt ein hindernder Umstand in dem Gemisch und der Un-gleichartigkeit der Bevölkerung nach Abstammung, Sprache, Sitten, Reli-gion, Bildungsstufen und rechtlichen Verhältnissen, die durch jene Reformen keineswegsausgeglichen sind. Von den 12 Millionen Einwohnern der unmittelbar europäischenTürkei bekennen sich etwa 8,800,000 zum Islam, die übrigen zur griechisch- und rö-misch - katholischen Kirche, oder sie sind evangelische Christen, Israeliten, Zigeuner rc.Nach der Abstammung sind etwa 4 Millionen Türken, 3 Millionen Griechen; in denVasallenländern und in der eigentlichen Türkei leben außerdem zerstreut: Tataren, Wa-lachen, Arnauten, Armenier, verschiedene Arten von Slaven, Juden, Zigeunern, undEuropäern aller Nationen, welche neben der herrschenden türkischen Sprache ihre eigenenSprachen oder auch die sogenannte Imguu krsncu reden. In der astatischen Türkei ist dasVölkergemisch wo möglich noch größer; denn außer vielen der genannten Volksstammegiebt es hier noch Syrer, Kurden, Araber, Turkomannen, Perser und mehrere kaukasischeStämme. Landesreligion ist die muhamedanische (s. d. Act.Koran") mit dem Muftials geistlichem Oberhaupte; Christen und Israeliten werden geduldet und zahlen als Ra-jas bis jetzt noch die oben erwähnte Kopfsteuer. Die Standeverschiedenheit der christlichenLänder findet sich auch in den Donaufürstenthümern, und zwar mit bedeutendem Ueberge-wicht des Adels, da es eine städtische Bevölkerung kaum giebt und der Bauer zum großenTheile in Abhängigkeit lebt. Die muselmännische Bevölkerung aber kennt nur einenDienstadel, dessen Einfluß mithin nicht erblich ist und von dem Winke des Großherrnabhängt; die christlichen Bewohner der Seestädte erlangten in neuester Zeit eine fortwäh-rend steigende politische Bedeutsamkeit. Aus religiösen Rücksichten genießen die Nach-kommen des Propheten so wie der Vezire Ibrahim Chan Oglu und Ahmed Kiuprili ei-nige Vorrechte.

Der Culturzustand und die wissenschaftliche Bildung im türkischen Reiche stehennoch auf einer sehr niedern Stufe, obwohl an höheren und niederen Bildungsanstaltenkein Mangel ist. Am Meisten sind die Armenier und Griechen vorgeschritten, die Tür-ken werden immer noch mehr oder weniger durch den Koran von wissenschaftlicher Fort-bildung zurückgehalten. Sie schätzen zwar Gelehrsamkeit, die Gelehrten stehen bei ihnenin hoher Achtung und werden allein zu allen Kirchen- und Staatsämtern zugelassen, soweit diese nicht militärisch sind, aber sie sind dennoch aus dem Standpunkte, der ihnenvon den Arabern überliefert wurde, stehen geblieben oder vielmehr von diesem zurückge-kommen. Die meisten ihrer Bildungsanstalten stehen mit Moscheen in Verbindung odervertreten die Stelle derselben. So giebt es allein in Constantinopel und dessen Vorstäd-ten 1653 muhamedanische Elementarschulen *), 515 Collegien oder höhere Schulen,

*) Bei diesen und den folgenden statistischen Angaben sind wir dem vorzüglichen Werkedes vr. Freiherrn von RedenAllgemein vergleichende Handels- und Gcwerbs - Geographieund Statistik" gefolgt.