Druckschrift 
12 (1848) [Schl - Zwe]
Entstehung
Seite
597
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Türket. 597

nicht zu widerstehen vermochte. Der Pforte wurde so die Herrschaft über Syrien wiederverschafft und deren Besitz durch europäische Garantie gesichert. Sie selbst hatte inzwi-schen die Entwickelung ihrer Reformen von Innen wieder ausgenommen und fortgesetzt,woran besonders der türkische Staatsmann Reschid Pascha einen bedeutenden Antheilhaben mochte. Dieser war nach dem Tode Mahmud's von einer länger« diplomatischenReise in Europa zurückgekehrt und hatte einen großen Einfluß auf den jungen Sultangewonnen. Bereits am 3. Novbr. 1839, einige Tage vor Beginn des Ramsan-Festes,war im Hattischerif von Gülhane verkündigt, der Sultan Abdul Medschid habe seinemVolke eine Constitution gegeben. Die Ausführung geschah auch wirklich durch den Fer-man vom 2t. Novbr. 1839, nachdem das merkwürdige Aktenstück in feierlicher Raths-versammlung genehmigt war. Hier wurde in einfacher Sprache und ohne alle Umschweifegesagt, daß die Verletzung der Gesetze das Reich zur Schwäche und Verarmung geführt,daß folgende Einrichtungen dagegen zu treffen seien: 1) Garantie«» zu geben, welche denUnterthanen eine vollkommene Sicherheit in Bezug auf ihr Leben, ihre Ehre und ihrVermögen verleihen sollten; 2) eine regelmäßige Art festzusetzen in der Bestimmung undErhebung der Auflagen; 3) die Aushebung der Soldaten und die Dauer ihres Dienstesgleichfalls einer regelmäßigen Anordnung zu unterwerfen. Ueber diese Punkte gab nunder Hattischerif sehr einfache und faßliche Raisonnements, sprach die Abschaffung derMonopole und des Gebrauchs des Aemterverkauss aus, erklärte mit Bezug auf den be-schränkten Besitz des Eigenthums, daß fortan die unschuldigen Erben eines Verbrechersihrer gesetzlichen Rechte nicht beraubt, auch das Vermögen des Verbrechers nicht confis-cirt werden sollte, gab sehr milde Bestimmungen (milder als in vielen europäischen Staa-ten) in Betreff der Dienstzeit der Soldaten an und predigte zugleich eine bis dahin uner-hörte Duldung mit den Worten:Diese kaiserlichen Zugeständnisse sollen sich auf alleunsere Unterthanen, von welcher Religion oder Secte sie sein mögen, erstrecken; sie sollendieselben ohne Ausnahme genießen." Der Ferman vom 21. November, durch welchender erwähnte Hattischerif allen Provinzen des Reichs bekannt werden sollte, war zunächstan Ali Pascha, Müschir von Konieh, gerichtet und fängt mit den Worten an:Ich habeMeinen hohen kaiserlichen Hattischerif, welcher jetzt als ein Zuwachs der Gerechtigkeitdurch Meine allerhöchste Kundmachung des Wohlwollens publicirt und veröffentlicht wird,am Sonntag den 26. des verflossenen heiligen Monats Schaban, indem Ich auf dem inMeinem kaiserlichen Serail befindlichen Platze Gülhane alle Ulemas und Stellvertreter,Vezire und Magnaten, Große und Kleine, alle Secretäre und Diener des erhabenenReiches mit den erwähnten Gesandten einlud, und alle inJstambul anwesenden Dienerdes göttlichen Gesetzes, die Scheiche des Weges (d. h. der Mönchsorden), die Cbatibe(welche alle Freitage die Gebete verrichten) und die Jmans (welche an den übrigen Tagendie Gebete in den Moscheen verrichten), den griechischen, armenischen und katholischenPatriarchen, den Oberrabbiner und die Vorsteher aller Corporationen durch Aufforderungversammeln ließ und in Meinem auf dem erwähnten Platze angeordneten Divan in eige-ner Person zugegen war, in Gegenwart Aller öffentlich vorlesen lassen und Meine kaiser-liche, wohlwollende, auf die Religion und die Regierung, den Staat und Mein Volkgerichtete Absicht einem Jeden veröffentlicht und kundgethan: und damit demgemäß ge-handelt und verfahren werde, habe ich direct mit Befehl und Ermahnung an Meinenlobenswerthen Großvezir und eifrigen Bevollmächtigten den Fluch über die dagegen Han-delnden ausgesprochen." Zn diesem Fermane kommen mehrere sehr humane Aussprüchevor, wie z. B.:Da eines Jeden Proceß nach Recht und Gesetz öffentlich verhandelt,und, bevor das Urtheil erschienen, Keinem Etwas gethan werden darf, so soll vom Vezirbis zum Hirten, von allen Menschen ein Jeder sich hüten, widerrechtlich an eines AndernLeben, Vermögen, Ehre und Reputation Hand anzulegen."

Diese Reformen trafen auf mannigfachen Widerspruch, und wenn man die Machi-nationen gegen ihre Wirkungen bis auf die neueste Zeit verfolgt, so hat man Grund an-zunehmen, daß sie sich nicht in der Zeit im türkischen Reiche einleben werden, in welcheres nöthig wäre, um dadurch dem Reiche Widerstandskraft nach Außen zu verschaffen.Die neuesten Ereignisse, wie z. B. die Zurückberusung der türkischen Officiere, welche sich