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12 (1848) [Schl - Zwe]
Entstehung
Seite
550
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550 Territorium, Terrttorialprtncip und Territorialhohett.

station wahrgenommen werden kann; daß die Abnahme des Zeichens durch das Gehör er-folgen und trotz dem die Depesche auch von dem Mechanismus selbst niedergeschrieben wer-den kann; daß der Zeitpunkt, wo die Uebertragung einer Depesche erfolgen soll, durch einsich dem Aufseher ausdringendes Zeichen, durch Auslösung eines Weckers, angegeben wird,und daß zwischen den beiden Endpunkten nicht die mindeste Andeutung einer telegraphischenVerbindung sichtbar ist, indem dieselbe Nichts als einen in das Erdreich eingelegten Me-talldraht zwischen den beiden Endpunkten voraussetzt.

Man steht also jedenfalls im Begriffe, aus dem Felde der Telegraphie einen großenFortschritt zu machen, und wird mit der Zeit unbezweifelt elektromagnetische Telegrapheneinführen, mit denen man zur Tages- und Nachtzeit und bei jeder Witterung operirenund zwar unter allen Umständen geschwinder operiren kann, als es mit den von ElaudeChappe zuerst erfundenen Telegraphen möglich ist.

Die Sache wird überdies durch die bevorstehende allgemeine Einführung der Eisen-bahnen, welche in England und Belgien schon stattgefunden hat und in ganz Deutsch-land und Frankreich in nächster Zukunft zu erwarten ist, noch leichter, weil diese Eisen-bahnen zugleich als die besten und sichersten Leiter der Linien der elektromagnetischen Tele-graphen benutzt werden können. Nach dem gegenwärtigen Vorschläge, einen bloßenMetalldraht in der Erde durchzuführen, wird die Sache bedenklich, und dieser Me-talldraht oder diese Metalldrähte können leicht von feindlich gesinnten Menschen zer-stört werden, oder es müssen, um diese Zerstörung zu verhüten, zahlreiche Wächter Tagund Nacht längs der Linie hin postirt werden. Dies würde natürlich viel Geld kosten unddennoch Nichts einbringen, weil man natürlich die Telegraphenlinie nicht an Privatleuteablassen und somit keine Einkünfte von derselben beziehen könnte. Sobald aber Eisen-bahnen gebaut werden, so können sie als Leiter für die elektromagnetischen Telegraphendienen, und die bestellten Eisenbahnwärter können zugleich nebenbei die ohnehin sodannunbedeutende Aufsicht über diese Telegraphenlinie führen. Schmidt.

Territorium (Staatsgebiet), Territorialprincip und Territorialhohett. Territorium ist ein Landstrich, welchen ein Volk oder ein Völkerstamm im Verhält-nisse zu anderen Völkern oder Stämmen ausschließlich einnimmt, also ein Landstrich, wel-cher der politischen Regierung (der gesetzgebenden und vollziehenden Gewalt) eines gewissenHerrschers unterworfen ist. Das Staatsgebiet ist für den Begriff des Staates als diedingliche Voraussetzung seiner Existenz ein nicht minder wichtiges Moment wie dasVolk und der Souverän, oder das beherrschte und herrschende persönliche Moment,daher denn auch kein Volk eher in die Reihe der Staaten eintreten kann, bevor es sich nichtein ausschließliches Gebiet erworben hat. Seinem Begriffe nach sollte ein jedes Staats-gebiet ein geschlossenes (territorium clau8m) sein, denn nur wo Dieses der Fall ist,vermag die Staatsgewalt mit der erforderlichen Energie zu handeln und den Anforderun-gen, welche das Volk an die Regierung zu stellen berechtigt ist, auf eine zweckmäßigeWeise zu entsprechen. Dessenungeachtet gab es in dem Mittelalter auch nichtgeschlosseneTerritorien (territoria noa clausa) , d. h. Länder, in welchen die Staatsgewalt einesHerrschers nicht allenthalben, noch auch in einem entschieden größeren und zusammen-hängenden Theile anerkannt war, sondern eineAnzahl verschiedener Herrschaften und Sou-veränitäten sich mehrfach durchkreuzten. So war z. B. Oberitalien (die Lombardei) zurZeit des deutschen Reiches ein solches nicht geschlossenes Territorium inBezug auf die Herr-schaft des deutschen Kaisers, da seine Staatsgewalt, wenigstens in dem letzten Jahr-hunderte der Reichsverbindung, nur noch in einzelnen Gegenden und von einzelnen Für-sten und Republiken dieses Landes anerkannt wurde. Das Naturwidrige eines solchenVerhältnisses war überall, wo es vorkam, zu sehr fühlbar, als daß nicht die Politik sichmit einer gleichsam unabweisbaren Nothwendigkeit hätte dahin gedrungen finden müssen,die möglichste Arrondirung der Territorien zu erstreben, wobei man freilich oft weder inder Wahl der Titel noch in der Wahl der Mittel ängstlich war, wenn es daraus ankam,das Gebiet besser abzuschließen. Nach den großen Umwälzungen, welche die europäischenStaaten in den letzten drei Jahrhunderten erlitten haben, wurden endlich die Territorial-verhältnisse derselben wenigstens in ihren hauptsächlichsten Grundlagen durch die Wiener