520 Straßen, Landstraßen, Straßenbau.
Freiheit und die in ihr begründete Pflicht, sie zu benutzen und zu vertheidigen, in Ver-bindung mit unserem geheimen Beamtengericht für den redlichen Mann einen mit Fuß- ?angeln durchzogenen Boden bildet! Bedenke man dagegen einen Augenblick die Wirkung,wenn im öffentlichen Schwurgericht der treffliche Mann mit der Würde und dem Siegelder Unschuld auf dem edlen Antlitz gegenübergestellt worden wäre jenen erkauften Dö-ring's, Kühl's und Clemm's! Wie ganz anders für ihn und die öffentliche Ge-rechtigkeit wäre Dieses so, wie der Regel nach in England und Frankreich, in denersten Wochen oder Monaten des begonnenen Processes geschehen!! Wie ganz anders,mindestens für die öffentliche Gerechtigkeit, wenn es noch jetzt geschähe, nach den fünf-jährigen unsäglichen Leiden, nach allen, auch in der äußerst milden Vertheidigung berühr-ten Verletzungen und Qualen der fünfjährigen, gänzlich unnöchigen Haft! Denke mansich Dieses! Wer zweifelte wohl dabei an dem alsbaldigen Triumph wahrer Gerechtigkeit,an der stärksten Rüge und an der zukünftigen Verhinderung so schweren Unrechts!
In dem öffentlichen Schwurgericht über Hamacher (den Gehilfen Fonk's) zuKöln kam es zu Tage, daß die gravirende Aussage eines Zeugen, eines Mitgefangenen,auf eine ähnliche Weise, doch noch keineswegs so wie die jenes Kühl und Döring er-halten worden war. Da fühlte sich unter dem Schutz der öffentlichen Moral im öffent-lichen Schwurgericht der Gerichtspräsident veranlaßt, zu den Geschworenen zu sagen :
Tilgen Sie, wo möglich, diese ganzen Aussagen aus Ihrem Gedächtnisse! Und wennSie Dieses nicht vermögen, so lassen Sie dieselben bei der höchst bedauerlichen Weise, wiesie veranlaßt wurden, lieber zum Vortheil als zum Nachtheil des Angeklagten in ihremUrtheile wirken ! Aehnliches würde man in dem uns Deutschen in der Sittlichkeit oft sosehr nachgestellten Frankreich unter ähnlichen Umständen unfehlbar vernehmen. InDeutschland aber gründet sich dieses ganze im geheimen Beamtengericht gefällte Straf-urtheil, welches den bisher fleckenlosesten, geachtetsten Mann und seine Familie verderbeasoll, nur auf, so wie erwähnt, gewonnene, so beschaffene Aussagen solcher Döring's, »Kuhl's und Clemm's! In England und Frankreich hatte dieser Proceß— wennauch überall dort Nichtanzeige strafbar wäre — wenige Monate, allerhöchstens ein halbesJahrund ohne Verhaftung gedauert — in Deutschland dauert er mit Freiheits-Verlust und Jnquisitionsqual volle 5 Jahre, und wie lange ferner noch ? In Englandund Frankreich brauchten die Richter zum Fällen ihres Endurtheils keine zwei Stunden,in Deutschland mit Fortdauer der Verhaftung des kranken Mannes das Urtheilerster Instanz volle zwei Jahre — zwei Jahre zu diesem juristisch bodenlosen,konfusen, die Rechtsgrundbegriffe miskennenden Urtheil! Wird man nun wohl noch An-gesichts dieses Urtheils die deutsche Gründlichkeit rühmen, vollends als günstig fürden Schutz der Unschuld rühmen ? Und ist es nicht wirklich wahr, daß es in Deutschlandviel unglücklicher ist, auch nur verdächtig zu werden, als in England und Frankreich dieVemrtheilungen sind ? Oder könnte und möchte wohl jemals ein gewissenhafter fürstlicherRathgeber das Unrecht im Criminalprocesse mit der Haller'schen feindseligen kriege-rischen Verfolgung der Misfälligen und Regierungsgegner entschuldigen! Nein, mitIohann von Müller wird er vielmehr sagen : „Das wisse jeder Fürst und jedes Volk,
„daß die Unterdrückung auch nur eines schuldlosen Mannes ein Fleck bleibt in allen Ge-schichtsbüchern !" Das aber weiß endlich bald die deutsche Nation, daß, wenn ferner-hin die Reden von deutscher Humanität und Gerechtigkeit und ihrem Schutz für die An-geklagten und die verfolgte Unschuld nicht zum furchtbaren Spott werden — wenn nicht 2endlich das Schlimmste aus dem Schlimmen entstehen soll, eine gänzliche Aenderungunserer Criminalgerichte und Criminalprocesse unabweisbar ist.
C. Welcker.
Straßen, Landstraßen, Straßenbau. — Gute und sichere Straßen sinddie erste Bedingung eines lebhaften Verkehres im Innern der Länder. Sie bringen dieverschiedenen Ortschaften und Gegenden eines Landes mit einander in leichte Verbindungund machen es möglich, daß der Ueberfluß schnell und ohne große Anstrengungen dahinverführt werden kann, wo Mangel ist. Sie befriedigen sonach die Wünsche und Be-dürfnisse Aller.