Druckschrift 
12 (1848) [Schl - Zwe]
Entstehung
Seite
519
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Strafverfahren, CrtminalproceH. SIS

Menschen glauben es, daß solche geheime Inquisition wirklich eben so vollständig auf di«Entschuldigung wie auf die Anschuldigung gerichtet sei und also wenigstens eben so denGlauben an die Unschuld wie den an die Schuld festhielte, und endlich auch nach der ge-setzlichen Rechtsannahme der Unschuld, bei nicht ganz vollständigem juristischenBeweise der Schuld, den Sieg lasse. Auch ich würde alsdann Dieses glauben, wenn dergeheime Jnquisitionsproceß eben so begänne mit einer Handlung des Jnquisitionsgerichts,mit welcher es öffentlich seinen Glauben an die Unschuld des Jnquisiten ausspräche, undeinen Act der Befreiung desselben vernähme, wie es umgekehrt mit der Freiheitsberau-bung beginnt und schon dadurch öffentlich seinen Glauben an die Schuld ausspricht. Ichwürde es glauben, wenn nun eben so starke Interessen für die völlige Schuldloserklärung,wie für das Schuldigfinden sprächen. Für Letzteres aber spricht nun schon das bei so Vie-len so gewaltige Interesse des Rechthabenwollens, des Bewahrheitens Dessen, was manöffentlich ankündigte, und das natürliche starke Interesse, sich frei zu halten von doppel-tem Vorwurf, von dem, einen gänzlich Unschuldigen seiner Freiheit beraubt und mit denSeinigen unglücklich gemacht zu haben, und von dem, daß entweder die Freiheitsberau-bung ein großer Jrrthum war, oder daß der nöthige Verstand zum Herausbringen undBeweisen der Schuld fehlte. Diese natürlichen, an sich nicht einmal unedlen Motive —um von ebenfallsnatürlichen, weniger edeln Leidenschaften und Interessen nicht einmal zureden — bestimmen der Natur der Sache nach die vorwiegende Richtung auf die Schuld.Jordan selbst berichtet in seiner Selbstvertheidigung S. 48: „Im August 1840 wurdedie Generalinquisition geschloffen, bei welcher der Inquirent, der Jordan oft di« Ver-sicherunggab, daß man Alles anwenden würde, um seine Schuld durch Ueberweisung zubegründen, in der That kein Mittel unversucht ließ, das er hierzu geeignet hielt. Dennder Herr Inquirent war schon bei dem Beginne der Untersuchung so sehr von Iordan' sSchuld überzeugt, daß er nicht nur gegen Diesen selbst unumwunden äußerte, daß seinePopularität in Deutschland in Folge der Untersuchung verschwinden werde, sondern auchzu I or d an's Ehegattin und sämmtlichen Kindern sogleich nach verfügter Verhaftungsagte: „Den Professor hat Eitelkeit zum Falle gebracht, für ihn giebt's keine Hoffnung."Daß ein Richter bei solcher Ueberzeugung eifriger auf die Ermittelung der Schuld als aufdie Sammlung alles Dessen, was zur Entschuldigung dient, sein werde, zumal bei einervon der Staatsregierung selbst veranlaßten Untersuchung, ist ganz natürlich."

Solches berichtet Jordan zunächst über die Inquisition. Das aus ihr hervor-gegangene Urtheil des Jnquisitionsgerichts liegt vor uns. Dasselbe aber wird wahrlichdadurch nicht gemildert, daß, um dasselbe zu fällen oder um Verdachtsgründe so künstlichzusammenzustellen, das Gericht zwei volle Jahre brauchte und für sie des schonerkrankten Jordan Freiheitsberaubung verlängerte. Wie, wenn auch das Ober-gericht noch einmal so viel Zeit brauchte und auch diese, wie die erste, nicht anqerechnetwürbe ? Sollte vollends, wer Iordan 's Schrift liest und des ähnlichen Unglücks an-derer Ehrenmänner sich erinnert, noch zweifeln an der Wahrheit, daß staatsbürgerlich«

erhoben haben; so hätte ich das Urtheil des Marburger Criminalsenates nicht widerlegt,sondern verworfen und mich einzig darauf beschränkt, zu zeigen, daß durchaus keinGrund vorhanden war, ein Criminalverfahren wider Jordan einzu-leitcn, daß auch nicht der Schatten einer Untersuchung wider ihn ver-hängt werden durfte. Alles, was dann, um Dieses zu zeigen, vorzubringen gewesenwäre, würde nicht gedient haben, einen Unschuldigen zu vertheidigen, sondern der Welt allesDasjenige vor Augen zu legen, wodurch dem Haupturheber der Verfassung, unter der Kur-Hessens Volk und Fürst leben, das Leben seit dem Augenblicke vergällt worden sei, wo jeneins Leben trat. Ich hätte dazu weiter Nichts nbthig gehabt, als zu erzählen, auf welcheWeise und durch welche Mittel die Untersuchung gegen Jordan in Gang gebracht und erhal-ten wurde, um endlich in das Urtheil eines Marburger Eriminalsenates auszulausen. Odersoll ich Das jetzt thun, wo ich alle Mittel dazu vor mir habe und mir also kein Hindernißim Wege steht? Ich will es unterlassen, eingedenk des Vorsatzes, den ich von Anfang anhatte, durch meine Einmischung in diese Sache, welche die Sache jedes Ehrenmannes ist, soviel als möglich zu versöhnen und auch jetzt noch von Demjenigen die Aufmerksamkeit mehrabzulenken als sie darauf hinzulenken, was der Hebel zu Jordan's Proeeß und Brrurtheilunggewesen ist."