Druckschrift 
12 (1848) [Schl - Zwe]
Entstehung
Seite
518
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518 Strafverfahren, Crimtnalproce-.

Greuel unserer Jnquisitionsprocesse nicht Vorkommen, ja nicht Vorkommen können. Die-ser gesunde Menschenverstand findet zumal in unserm lichthellen, vv'wärtsstrebenden Zeit-alter für die Achtung der Justiz und der Regierung durchaus Nichts gefährlicherals deren schrankenlose Gewalt und Mittelheiligung, welche nur zu einergleichen revolutionären Unbedinqtheit und Mittelheiligung verführen. Er fin-det es ger echt und heilsam, natürlich und deutsch, daß die Justiz und die Re-gierung aus dem künstl chen Dunkel wiederum an das göttliche Licht der Oeffentlichkeithervortreten, und daß eben so im Gericht durch Geschworene, wie bei der Re-gierung durch Stände, die beste Einsicht und Gesinnung der Bür-ger mit der Staatsbehörde für das g emeinschaftliche Recht undWohl ergänzend und unterstützend Zusammenwirken. — Nur alsdannwerden so traurig« Processe, wie die von WeidIg und Jordan, unsere National-ehre nicht mehr kränken.

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Die vorstehenden Blätter waren bereits gedruckt, als mir di« Schrift: „Selbst-vertheidigung Jordan's nebst der Appellationsschrift seines Ver-theidigers, Obergerichtsanwalts S ch an tz, mit einer Denkschrift,die Rechtfertigung der Beschwerden und zugleich einen Beitragzur Lehre vom Jndicienbeweis enthaltend, von Jordan selbst"(Mannheim bei F. Bassermann) zu Händen kam. Wem etwa die Er-wägung der Entscbeidungsqründe des Strafurkheils der Schrift von Boden und derobigen Ausführung noch einen Zweifel über Jordan's Unschuld übrig ließ, Dem wird den-selben diese voctreffl-che Vertheidigung beseitigen. Sie zerstreut vollständig allen Dunstder moralisch wie juristisch bodenlosen Verdächtigungen aus allen nichtssagenden oder völ-lig unglaubwürdigen Aussagen und aus allen unbewiesenen und unschlüssigen Indizien,welche nicht einmal eine Wahrscheinlichkeit, noch weniger «inen unvollkommenen oder gareinen vollständigen Beweis irgend einer Schuld Jordan's begründen konnten. Sie giebtaber zugleich zu Gunsten der völligen Unschuld des schwergeprüften edlen Mannes einenweit mehr als genügenden Gegenbeweis gegen jene mühsam zusammengetragenen Ver-dacktsaründe durch eme ganze Reibe einzelner Gegenanzeiqen und vor Allem durch dastreue Bild einer ganzen Persönlichkeit und eines ganzen Lebens, welche durch die Reinheitder männlich festen und folgerichtigen rechtlichen Grundsätze wie durch die kindlich ge-mächliche und fromme Gefinnungsweise tief ergreifen und eine diesen bewährten Gesin-nungen und Grundsätzen wie dem männlich klaren Verstände so gänzlich widersprechendeTheilnahme an so verkehrtem und thörichtem Beginnen völlig unglaublich machen. Unddieser Mann, der sich um das deutsche Vaterland und die Wissenschaft und vor Allemum Karhessen so große Verdienste erwarb, so Vieles ihnen noch zu leisten versprach, die-ser Mann ersten Namens in seinem Lande, wie konnte er im Namen der Gerechtigkeitdieses Landes und als angeblicher verbrecherischer Todfeind derselben Verfassung, die er alsseine eigene Schöpfung liebte, sich angeklagt, ja veruttheilt und seine wohlthätige Wirk-samkeit und sein Lebensglück so grausam zer'rümmert sehen? Die Vertheidigungsschriftlöst auch dieses Räthsel. Sie zeigt es uns anschaulich, wie politische Anfeindungund Verfolgung des redlichsten und wohlthätigsten politischen Wirkens Jahre langund nicht bedenklich in den Mitteln aus der Nähe und aus der Ferne, benutzend erkaufteSpionenberichte und gerichtliche Aussagen und zuletzt unterstützt durch die unter centralerLeitung Statt findenden gerichtlichen Mittheilungen aus ganz Deutschland, jenen un-glücklichen Stoff dem geheimen Jnquisitionsproceß und seiner vorgefaßten Richtung aufdas Schuldigfinden überlieferte*). Freilich die Gesetz« wollen es, und viele gutmüthige

*) Die neueste so eben in Frankfurt erschienene kleine Schrift des in dieser Sach« gutunterrichteten Hrn. Boden über diesen Proceß schließt mit den Worten S. 4l: „Hätte ichmit meiner Vertheidigung bis nach dem Erscheinen der Jordan'schen Selbstvertheidigung gi-wartet, durch welche Alles, was in dem „Urtheil rc." obwohl ohne den Willen des erken-nenden Gericht- für Jordan's Unschuld so laut und so überzeugend sprach, bis zur Sättigungergänzt ist, so würde ich kein Wort der Vertheidigung verloren und nur Worte der Anklage