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Schule», Mittelschulen.
dem Herzen des Schulmannes zu erregen und gegenüber allen Vecleidungen und Berditte-rungen in ihm zu erhallen, ist die größte, heiligste und schwierigste Pflicht der Behörde.Mittel, unerläßliche und zuverlässige Mittel, die zu diesem Zwecke führen, sind folgende:
1) Staatsrechtliche Gleichstellung dieser Lehrer mit allen übrigen Staatsdienern,wodurch ihnen garankirt werden:
s) Unentlaßbarkeit, b. h. sichere Versorgung und rechtliche, gesetzliche Behandlung
während ihrer Aktivität;
Ii) gesetzliche Penstonirung nach den Bestimmungen der Staatsdienerpragmatik;
c) gesetzliche Versorgung ihrer Wittwen und Waisen.
In Baiern, Baden, beiden Hessen, Nassau besteht diese Sicherung vollständig,mit Schmälerung in Würtemberg, ohne constitutionelle Festigkeit in Preußen und Oester-reich, im Königreiche Sachsen fast gar nicht, was um so weniger entschuldigt werdenkann, als dieses Land eine Repräsentativverfassung hat und die sächsische Ständever-sammlung dem ruhmwürdigen Beispiele anderer deutschen Parlamente schon längst hättefolgen sollen.
2) Anständige, ihren Bedürfnissen und der Würde ihres Amtes und ihrer bürger-lichen Stellung entsprechende, durch einen gesetzlichen Etat bestimmte Besoldung. Einwirklicher Gelehrter, der sich dem Schulamte widmet, das an Nützlichkeit und Wichtigkeitkeinem anderen im Staate nachsteht, kann mit vollem Rechte das mit mittlerenStaats- und Kirchenämtern verbundene Diensteinkommen ansprechen, damit er nicht,um existiren zu können, zu Nebengeschästen und lucrakivem Bücherschreiben genörhigtwerde"). Wer so sein und seiner Familie Leben fristen, allen geselligen Vergnügungenaus Geldnvth entsagen und nach dem Verlaufe eines mühevollen Schuljahres nicht ein-mal eine kleine Erholungsreise machen kann, von Dem etwas Gediegenes und Nachhalti-ges im gelehrten Unterrichte oder der Erziehung der Jugend zu erwarten, hat der unbilligeStaat kein Recht. Heiterkeit und mögliche Sorgenlosigkeit sind Grundpfeiler einerglücklichen schulmännischen Thätigkeit.
3) Hoffnung der Beförderung bei entschiedenen Beweisen fortschreitender Tüchtig-keit als Lehrer und Gelehrter. Werkeine Zukunft mehr hat, Dem bringt die Gegenwartnur Ekel. Vortrefflich ist deshalb die preußische Einrichtung, baß zu höheren Lehr- undDirectorstellen nicht leicht Jemand gelangen kann, der nicht vor ganz Deutschland ent-schiedene öffentliche Beweise seiner strebsamen Tüchtigkeit gegeben hat, vortrefflich dieEinführung eigener Prüfungen pro ssceusinne et rectorutu, vortrefflich das Institut derSchulprogramme, welche alljährlich ausgegeben und von einem Mitglied« des Lehrercvl-legiums mit einer wissenschaftlichen Abhandlung ausgestattet werden müssen").
4) Liberale Behandlung, wie sie schon aus Achtung vor der Wissenschaft den Ge-lehrten gebührt, entfernt von Secvilismus fordernder bureaukrauscher Tyrannei.
5) Ertheilung aller den übrigen Staatsdienern zustehenden Auszeichnungen an dieWürdigsten und Verdientesten des Lehrstandes.
6) Sehr wichtig ist auch der Geist, nach welchem die Verfassung einer gelehrtenSchule und das Verhaltniß des Eollegiums der Lehrer eingerichtet wird. Denn diezur freudigen Wirksamkeit der Lehrer erforderliche Stimmung und die zum Gedeihen derganzen Anstalt unerläßliche harmonische Wirksamkeit und brüderliche Theilnahme wirdohne Ausnahme in allen Instituten unterbrochen werden oder ganz aus ihnen verschwin-den, wo unter den Mitgliedern eine steife Unterordnung, also vergiftende Rangeifersucht
48) Greverus a. a. O. S. 42 ff. und Deutsche Jahrbücher 1842. Nr. 177 ff.Aufsatze: Ucber Stellung und Verhaltniß der Gymnasiallehrer inPreußen.
, . nun in Deutschland ziemlich allgemein angenommene Institut der Programme
yat der Welt schon hie und da die Bildungsdürftigkeit mancher Schulregenten so schlagend-I- daß für die Zukunft gewissen Ignoranten die Ruhe auf dem Wollsacke
B. über die badische» Schulprogramme „Zeitschrift für dieRr.' ^0. Nr. 95. 96. 130, und „Reue Jenaer Lit.-Zeitung." 1842.