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Schulen, Mittelschulen.
voran, findet aber auch hierin nicht überall wünschenswerthe Nachahmung, woran, bei-läufig gesagt, nur die Geistlichkeit und ihre Schutzherrschast Schuld ist, mit deren hierar-chischen Interessen sich eine solche Maßregel nie verträgt. Aus dieser nehmlichen Quellekommt es denn auch, daß den philologischen Seminarien von den Patronen der Ungründ-lichkeit und des Schlendrians der Vorwurf der Einseitigkeit gemacht wird. Allein diephilologischen Seminarien, die seit der Gründung der Universität zu Göttingen (wo M.Geßner das erste Institut dieses Namens stiftete) auf die tüchtige Entwickelung des deut-schen gelehrten Schulwesens einen ganz unleugbaren, höchst wohlthätigen Einfluß aus-üben, also verwerfende Urtheile durch die That selbst widerlegen, haben sich 1) nie aus-schließlich als Lehrerseminarien, sondern nur als Pflanzschulen für Verbreitung gründ-licher Kenntnisse des klassischen Alterthums, also nicht blos für künftige Studienl-Hrer,sondern für alle Studirende, denen daran liegt, angekündigt und sind auch als solchebesucht worden; 2) schließt der Besuch des philologischen Seminariums die Theilnahmeam pädagogischen Seminarium nicht aus, sondern ladet dazu ein und verbindet anmanchen Universitäten sogar dazu; 3) wird selbst dem vorzüglichsten pädagogischen Semi-narium die Vorbereitung tüchtiger Studienlehrer rein unmöglich werden', wenn nicht vor-her oder wenigstens gleichzeitig das philologische Seminarium dem Jünger die Gelehrsam-keit und technische Gewandtheit in dem Hauptlehrgegenstand der Gymnasien verschafft hat.Die voreiligen Tadler der philologischen Seminarien haben also ihre undankbaren Angriffenicht gegen diese Anstalten zu richten, sondern gegen die Mangelhaftigkeit der Universitä-ten, an welchen noch keine pädagogischen Seminarien existiren, gegen die Nachlässigkeitder Regierungen,^die solche Anstalten nicht ins Leben rufen, und gegen die Gewissenlo-sigkeit der Studienbehörden, welche Candidaten des Lehramtes recipiren, ohne daß die-selben derlei Seminarien nebst den philologischen besucht haben"). Weil übrigens diepädagogische Befähigung für den gelehrten Schulmann neben seiner Gelehrsamkeit gleichnothwendig ist, seist die Maßregel noch besonders zu loben,'wenn man, wie in Preußengeschieht, die recipirten Candidaten an die vorzüglichsten Gymnasien zu den im Schulamtausgezeichnetsten Männern als Auskultanten und Hilfslehrer in Praxis schickt, wodurchvornehmlich den Fehlgriffen bei definitiver Anstellung bestens vocgebeugt werden kann.Die schlechteste aller Maßregeln ist dagegen die, daß man als Lehrer an Gymnasien solcheLeute anstellt, die man anderswo nicht mehr brauchen kann.
Die Prüfung der von der Universität zurückkehrenden Candidaten des höheren Schul-amtes muß von einer nie erschlaffenden, wohlbefähigten Commission vorgenom-men werden, streng wissenschaftlich und namentlich von der theologischen") Prü-fung durchaus getrennt sein, sich aber über alle Fertigkeiten und Zweige der formalen undrealen Philologie, über Geschichte, Mathematik, Naturwissenschaften und Pädagogikerstrecken, versteht sich mit verhältnißmäßiger Erhöhung oder Ermäßigung der Ansprüchein den einzelnen Gegenständen, je nach den besonderen Fächern, welchen sich die Candi-daten mit Vorliebe gewidmet haben ^).
In den Verhältnissen des Lehramtes, inneren sowohl als namentlich äußeren, liegtEtwas, das selbst den anfangs Muthigsten zu entmuthigen und, wenn er sich nicht be-freien kann, zum mechanischen Schulmeister zu machen vermag. Die rechte Be-handlung der einmal angestellten Lehrer ist deshalb um so wichti-ger, weil der eigentliche Kern der Thätigkeit dieser Classe öffent-licher Diener weder erzwungen noch genau controlirt werden kann.Die beste Wirksamkeit der Lehrer, die sich auf das Innere und den Geist bezieht, ist daherfür blos äußere Aufsicht nicht fesselbar. Liebevolle, wahrhaft durch Ideen begeisterteHingebung ist erste und letzte Bedingung ihrer segensreichen Thätigkeit. Diese aber in
45) Bergt, die vortreffliche Schrift von Brzoska: Die Nothwendiqkeit pädagogischerSeminare auf der Universität (Leipzig 1836), besonders S. 228 ff. und 295—307.
46) Uebcr diesen wichtigen Punkt vergleiche Deutsche Jahrbücher 1842. S. 715.
47) Das preußische Reglement über diese Prüfungen findet man in der Darmstädterallgemeinen Schulz. 1831. II. Nr. 92.