Schulen, Mittelschulen. 35
tor hat, darf an freudige Theilnahme von Männern, deren Loosungswort Licht ist,darf an Gedeihen der Anstalt nimmer gedacht werden. Ultramontane Jesuitenschulenliterarischer Dressur und demsche Gymnasien des 19. Jahrhunderts sind zwei sehr ver-schiedene Dinge. Vergl. Mundt, über die Jrsuitenschulen zu Freiburg in der Schweiz,Freihafen 1839, 1. Heft S. 28 ff. Der speciellste Grund, warum die Geistlichkeit vonden Schulen fern zu halten ist, liegt jedoch darin, daß die Geistlichen nicht blos durch ihrekirchlichen Verhältnisse, sondern überhaupt durch den ganzen Jdeenkreis, in dem sie sichbewegen, verhindert sind, das klassische Alterthum so aufzufassen und zu geben, wie eswirklich ist, was dem Grundpcincip und vorzüglichsten Zwecke dieser Anstalten schnurstrackswiderspricht. Beweise hiervon liefern viele Erscheinungen der jetzigen Literatur und außerStaudenmaier's Antrittsrede „über das theologische Moment in den Wis-senschaften" S. 56, zuletzt der naive Obscucant i)r. D., welcher in Hug's undAndrer Zeitschriften für Theologie Vll. Bd. 1. Heft S. 49—86, mit hierarchischem In-grimms gegen die böse Philologie zu beweisen sucht, „daß das christliche Bewußt-sein auch das Licht sei, welches uns das heidnische Alterthum begreif-lich macht"; ferner der Verfasser eines badischen Lycealprogramms von 1842, der,obgleich Lehrer im Fache der Philologie, dennoch die Berücksichtigung der Alten beimPhilosophicen seit dem 15. Jahrhundert für eine Pest der philosophischen Eultur erklärt.Ueberdies hat die Geistlichkeit, welche Staat uns Kirche trennt und nur ein Neben-einanderstehen beider anerkennt, also dem Staate direct nicht dienen will, auch deshalbkeinen Beruf und keine Befähigung, in den höheren wissenschaftlichen Schulen zu wir-ken , verdient jedenfalls von Seiten aufgeklärter constitutioneller Regierungen keinZutrauen.
Wie alle Schulen, so bedürfen auch die der Gelehrten, wenn sie als Nutzen unsererCivilisalion ihren großen Beruf gemäß den Anforderungen der Neuzeit ganz erfüllen sol-len, 1) der Selbstständigkeit und Unabhängigkeit, 2) org'a irischer Ent-wickelung und Zusammenhanges, 3) zeitgemäßer Vorbereitung,Bildung, Prüfung, Besoldung und staatsbürgerlicher Auszeich-nung des Standes der Lehrer").
So wenig man, wie Pölitz (staatswissenschaftliche Vorlesungen H. 321) bemerkt,dem Präsidenten eines Gerichtshofes die Bearbeitung eines neuen Katasters zum Behufeder Regulirung der Grundsteuer übertragen, oder den commandirenden Feldherrn zurReform des Bergwesens berufen, oder einen Finanzrath mit der Organisation eines Ge-neralstabes beauftragen, oder einen reichen Fabrikherrn an die Spitze eines Criminalge-richtes stellen wird, eben so wenig können bloße Geistliche und Juristen das gelehrte Schul-wesen benutzen und leiten. Nur Schulmänner aus dem Kreise der Gelehrtenschulenselbst, die mit wissenschaftlicher Gründlichkeit encyklopädische Umsicht, Hellen Blick in diegegenwärtigen Bedürfnisse des öffentlichen Lebens und reiche Erfahrung verbinden, sindzu diesem Berufe geeignet, und ihre heilsame Wirksamkeit als Mitglieder eines Oberstu-dienrathes wird um so sicherer sein, wenn ihnen zur Vermeidung von Pedanterei und vonMaßregelnder Einseitigkeit und Kurzsichtigkeit ein gelehrter Staatsmann zum Präsiden-ten gegeben wird, der, wie jeder in diesem Ressort arbeitende Ministerialrath, vom Geisteines Polizeischreibers und Rescriptenmachers frei sein muß. In praktischer An-erkennung dieser Wahrheit ist Preußen den übrigen deutschen Staaten vorausgegangen,ohne sie jedoch bis jetzt alle zur Nachahmung gebracht zu haben. In Preußen besteht so-wohl di« gesetzgebende als die ausübende Gewalt über die Gelehrtenschulen größtentheilsaus Männern vom Fache. Alle preußischen Gymnasien sind der Aufsicht und Leitung derGeistlichkeit und Kirche entzogen und unter die unmittelbare Leitung und Aufsicht beson-derer Provinzialschulcollegien gestellt, die unter dem königlichen Ministerium der Unter-richtsangelegenheiten stehen und in denen besondere, aus dem Schulstande gewählte
43) Einen wohlthätigen Einfluß auf die Regsamkeit der Schulen des Staates übenunter gewisse» Verhältnissen und liberalen Garantier» auch die in Eoneurrenz tretende» Pri-vatinstitute gelehrter Bildung.
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