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12 (1848) [Schl - Zwe]
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32 Schulen, Mittelschule«.

keine nöthige Folge ist. Wenn daher die wissenschaftlichen Bildungselemente derGelehctenschulen in dieser Beziehung nicht immer alles Wünschenswerthe erreichen, so istdies zunächst an und für sich eine ganz natürliche Erscheinung menschlicher Unvollkom-menheit, die diesen Anstalten nur die böswillige Persidie erbitterter, ob,eurer Feindealsabsoluten und eigenthümlichen Fehler vorwerfen und ausdrücklich in den classi-schen Studien, als vorzüglichster Quelle, begründet finden konnte. Um so nöthiger ist es,da dem Staate an der moralischen Tüchtigkeit, besonders der Beamten, sehr viel liegenmuß, hier zu erörtern, was in dieser Hinsicht unseren wissenschaftlichen Vorschulen zuge-muthet werden kann, und was nicht. Wir stellen daher zur Ocientirung in dieser Sachefolgende Sätze auf:

1) Eine Studienanstalt fängt nicht von den ersten Elementen der Bildung, wederder Erkenntniß noch der Sitten, an.

' 2) Eine solche Anstalt, zunächst dem Unterrichte und nicht direct der Erziehung ge-

widmet, darf verlangen, daß die Kinder sschon durch Familie und Volksschule gezogen indie Schule kommen, sie hat also bei ihren Schülern die Zucht nicht erst zu bewirken, son-dern ist berechtigt, solche vorauszusetzen.

3) Nach dem besonders auf die Rechts- und Fceiheitsidee abzweckenden Geiste unse-rer Zeit ist die unmittelbare Zucht der Jugend keine öffentliche Sache, keine Veranstaltungdes Staates, wie;. B. im Alterthum bei den Spartanern, sondern ein Recht der El-tern und dadurch auch eine Pflicht derselben.

4) Au dieser Zucht der Sitten steht in einem gewissen Gegensätze die Bildungder Sitten, die sich mit dem Hauptgeschäfte dieser Anstalten, dem Unterrichte, engverbindet, theils indirekte Folge, theils aber directes Resultat. Denn vollkommen sittlichgebildet kann nur der durchaus gebildete Mensch sein.

5) Allein die Vernachlässigung der Erziehung im elterlichen Hause, die die moralischeEinwirkung und Nachhilfe der Schule so dringlich machte, ist durch die sinnliche Verwöh-nung sogar Ursache, daß auch der intellectuelle Zweck der Studienanstalt an vielen Zöglin-gen unerreicht bleibt, wobei natürlich von einem sittenbildenden Resultate des alsoim Ganzen verunglückenden Unterrichtes selbst keine Rede sein kann.

6) Die Schule theilt sich mit der Familie in das Leben der Jugend; es ist höchstnöthig, daß sie sich gegenseitig nicht hindern, die eine nicht die Autoritär und die Achtungder andern schwäche, sondern daß sie vielmehr einander unterstützen und Zusammenwirken,um den gemeinsamen, so wichtigen Zweck zu erreichen, wobei die Familie immer im Voc-theil vor der Schule ist. Denn der Studirende steht nur mit einem Fuße in der Schule,und insofern die Verantwortlichkeit für sein Privatbetragen noch nicht ganz allein ihmzufällt, so sind es nicht geradezu die Lehrer, welche auch für die specielle Ausführung derSchüler außerhalb des Studienhauses und des Unterrichtes von dem Publicum in An-spruch genommen werden können. Nicht nur befinden sich die Studirenden den größerenTheil ihrer Zeit unter anderen mächtigen Einflüssen, und die Schule muß sich mit derallgemeineren Einwirkung begnügen, sondern überhaupt treten sie außer dem Stu-dienhause unter die Gewalt der Eltern zurück oder Derer, die der Eltern Stelle bei ihnenvertreten; es steht bei Diesen, welche Freiheit sie ihren Kindern gestatten, welchen Umgangsie ihnen erlauben, welchen Aufwand und welche Arten der Vergnügungen sie ihnen zu-gestehen wollen. Gar häufig bleibt deshalb das sittlichste und würdigste Lebensmuster derLehrer eben so ohne Erfolg, als wie ihr redlichstes Bestreben, durch die auf Gemüths-bildung Hingerichtete Methode die Jugend moralisch zu heben. Bei einem Benehmen vonStudirenden, das man mit Recht oder Unrecht zu tadeln findet, kann man deshalbzwar sagen:Es sind Schüler der Studieninstitute, die sich so betragen ", meistens aberwird man richtiger bemerken:Es sind Kinder dieser Eltern, Söhne dieser Zeit."Um also im Urtheil stets gerecht zu sein, hat man daraufzu sehen, welche dieser Rücksichtenbei jedem besonderen Falle die wesentliche ist ^).

39) Hegel a. a. O. Vergl. Graser, Ueber die vorgebliche Ausartung der Studi-