20 Schulen, Mittelschule«.
in Ansehung des theoretischen Unterrichts, am Wenigsten des allgem einen, von ein-ander absondern könnte oder dürfte. Man müßte denn nur sagen, der praktische Beamtesoll im Gegensatz des wissenschaftlich selbstständigen Gelehrten ein unwissenschaftlicherRoutinier sein, was die wahren Interessen eines Staates besserer Art auf das Ent-schiedenste zurückweisen und selbst die gewöhnlichste Alltagserfahrung verdammt. Dennebensowenig als Theorie allein den Praktiker b ildet, kann er derselben entbehren,und zur Bildung eines tüchtigen praktischen Kopfes gehört durchaus gründliche wissen-schaftliche Bildung, deren Wesen nicht in dem Einzelnen und Vielen der Kenntnisse, son-dern in durchgebildetem , einem bestimmten Zweige der Wissenschaften vorzugsweise ge-widmetem Denken beruht, ein Resultat, das selbstbei allgemeinem Streben soselten erreicht wird, geschweige denn, wenn man von vorn herein daraus verzichten heißt.Und ist nicht die Unwissenschastlichkeit der Beamten sehr häufig die Ursache ihrer zu frühenPensionirung, also die Ursache einer großen Last für den Staat ?
2) Der Begriff der Brauchbarkeit und des Brauchbaren, auf den manbei einer solchen Trennung zwischen Gelehrten und praktischen Geschäftsmännern kom-men muß, ist durch seine Relativität und Unbestimmtheit völlig unbrauchbar und ohneallen Schwerpunkt.
3) Wäre er aber dies nicht, so ist er vom Standpunkte einer höheren Ansicht desLebens, die bei Staatsbeamten durchaus vorherrschen sollte, ganz unwürdig, indem bloßeBrauchbarkeit zu einem Berufe nie um ihrer selbst willen als Zweck gedacht werden kann,und wenigstens eben so unwürdig als nachtheilig vom Standpunkte der Wissenschaft.Hat doch schon Baco geklagt, wie aus der Wissenschaft Nichts werden könne, wenn manin ihr nur immer das Nützliche, unmittelbar jetzt Nützliche suche.
4) Durch eine auf dem Wege der bloßen Brauchbarkeit bestimmte Bildung wird derallgemeine Geist zersplittert und geschwächt, und durch die Beschränkung der eigentlichenWissenschaft auf die geringe Anzahl der Gelehrten von Professton ägyptisches Kastenwesenund Sklaverei begründet.
5) Es giebt keine zuverlässigen Kriterien, durch die schon so frühe bei der zarten Ju-gend mit Evidenz ermittelt werden könnte, welche Mitglieder der nächst folgenden Genera-tion Gelehrte von Profession, und welche Köpfe blos praktische Geschäftsmänner werdenkönnen, sollen oder sogar müssen. — Ist also eine Absonderung des gelehrten Standesvon den praktischen Geschäftsmännern unmöglich, jedenfalls im heiligsten Interesse desStaates unzulässig , so erscheint das zur Wissenschaftlichkeit als unerläßlich erwieseneStudium der klassischen Literatur zugleich als unerläßlich in der Vorbildung des künftigenwissenschaftlichen Praktikers. Es bleibt also aus diesem, mehr objektiven Grunde besag-tes Studium das hauptsächlichste Lehrelement der allgemeinen Gelehrtenschule.
Zu diesen Gründen der sachlichen Nothwendigkeit treten aber noch eben so gewichtigepädagogische, welche das klassische Studium in seinem Vorzüge als allgemeines Vor-bereitungsmittel auf Gelehrtenschulen kräftig schützen.
1) Bei der Erziehung und Bildung der Jugend, insbesondere der Elite der Jugend,muß man von dem Vortrefflichsten des Vortrefflichen ausgehen. Die Schriftsteller desklassischen Alterthums bilden aber, wie Hegel sich ausdrückt, das Paradies des Men-schengeifles, der hier in seiner schöneren Natürlichkeit, Freiheit, Tiefe und Heiterkeit er-scheint. Wer deshalb die Werke der Alten nicht gelernt hat, hat gelebt, ohne die Schön-heit zu kennen. Story, der ausgezeichnetste Jurist von Nordamerika, sagt"), nachdemauch er die Tharsache der gesunkenen Geltung der alten Literatur nebst ihren Gründen er-wähnt, dabei aber mit Entschiedenheit das Unerläßliche der alten Sprachen für Diejenigen
18) „Ueber den fortdauernden Werth der altclassischen Studien undüber heutige Gymnasialbildung", eine Rectoratsrede, in dessen vermischten Schrif-ten Bd. I. S. 1S5 ff.
19) Visvourso pronounroä beiors tbs ?bi Lola Kappa Society (voston 1826), an-geführt in C. F. Wurm's Programm: „Was soll unserer Jugend die Bekannt-schaft mit dem Staatswesen des klassischen Alterthums?" (Hamburg 1841),S. 11 flgg.