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1 (1903) Grundlegung der Ästhetik
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Farbe, Ton und Wort.

Hiermit nun verbinden wir den Trieb, nicht nur über-haupt Laute hervorzubringen, sondern Erlebnisse zu verlaut-baren. Das Kind wird aufmerksam gemacht auf einen Gegen-stand. Es gewinnt ein Bild desselben, fafst eine Sache auf.Dies ist ein eigenartiges Erlebnis. Und dies Erlebnis strebtdas Kind zu verlautbaren.

Indem nun das Kind den Gegenstand auffafst und diese Ten-denz erlebt, hört es gleichzeitig das Wort, womit der Erwachseneden Gegenstand bezeichnet. 1st jetzt bereits dem Kinde dieNachahmung dieses Wortes gelungen, hat sich also in ihm aufGrund desProbierens das Bild dieses Wortes oder Laut-komplexes mit der zugehörigen Bewegung verknüpft, so liegtfür das Kind in der Wahrnehmung des Wortes unmittelbar dieTendenz zum Vollzug dieser Bewegung.

Es bestehen also jetzt in dem Kinde gleichzeitig zweiTendenzen oder Strebungen: das Streben, die Auffassung desGegenstandes zu verlautbaren, und das Streben, das gehörteWort nachzusprechen. Diese beiden vereinigen sich. Vielmehrsie brauchen sich gar nicht zu vereinigen. Beides ist ja ansich das gleiche Streben. Auch das Streben nach Verlautbarungdes Aktes der Auffassung des bestimmten Gegenstandes ist einStreben, Laute hervorzubringen. Dieses Streben bekommt nurdurch das Streben, das gehörte Wort auszusprechen, oder esbekommt in diesem, seinen bestimmten Inhalt, es gewinnt diesekonkretere Gestalt. Das Ergebnis ist das Streben, die Auffassungdes Gegenstandes zu verlautbaren in dieser bestimmten Weise,d. h. in der Nachahmung des gehörten Wortes.

Damit nun hat der Gegenstand für das Kind seinenNamen, und das Wort seinen gegenständlichenSinn. DasBewufstsein, ein Gegenstand trage einen bestimmten Namen,oderheifse so, besteht im Bewufstsein, dafs für mich in derAuffassung eines Gegenstandes das Streben, der Antrieb, dieNötigung liegt, diese Auffassung, oder mein innerliches Habendes Gegenstandes, durch Hervorbringung eines bestimmten Laut-komplexes zu verlautbaren. Es besteht im Bewufstsein dieserZugehörigkeit einer Verlautbarung zu einem Auffassungsakte.Und das Bewufstsein, ein Wort bedeute eine Sache, besteht im