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1 (1903) Grundlegung der Ästhetik
Entstehung
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Achtes Kapitel: Einheit und Freiheit in der Natur. 199

Mit allem dem nun ist endlich jenem Bedürfnis, uns dieDinge menschlich verständlich zu machen, genügt. Menschlichverständlich ist uns nur der Mensch, und was ihm gleichartiggedacht ist. Und der Mensch ist uns nur verständlich als Indi-viduum, d. h. als die Einheit mannigfachen Strebens und Wollens,Tuns und Erleidens. Wir denken aber nicht nur alle Dinge insolcherweise menschlich, sondern wir erleben sie unmittelbarin dieser Weise. Wir tun dies in der vollendeten ästhetischenEinfühlung.

Die Einfühlung und die allgemeinen ästhetischenFormprinzipien.

Verfolgen wir aber nun noch weiter die ästhetische Be-deutung, welche die allgemeinen Formprinzipien in diesem Zu-sammenhänge gewinnen. Auch das Prinzip des Gleichgewichtesin der Differenzierung, oder der differenzierenden Unterordnung,gewinnt hier erst eine solche Bedeutung. Einzelnes, das zueinem Ganzen zusammengeschlossen erscheint, soll doch relativselbständige Bedeutung behaupten. Dies hiefs zunächst, dasEinzelne soll Gegenstand selbständiger Beachtung sein. Ausdieser Selbständigkeit der Beachtung aber wird jetzt die Selb-ständigkeit des Beachteten, im Sinne der Selbständigkeit oderder Selbstbehauptung des Individuums.

Ich sehe etwa in einer Landschaft einen einheitlichenGebirgszug. Die Einheit desselben ist zunächst räumlicheEinheit, d. h. räumliches Zusammensein. Sie ist weiterhinGleichartigkeit der Bildung, des sichtbaren Charakters u. s. w.Diese Einheit nun wird zur Einheit eines identischen, in denverschiedenen Bildungen zumal sich verwirklichenden Tuns, undeiner einzigen Kraft. Zugleich aber erscheint auch das selbstän-dige Heraustreten der einzelnen Berge als ein Tun. Es ist einaktives sich Sondern, ein selbständiges, d. h. eigenwilliges Sich-behaupten in der räumlichen Trennung und der besonderen Form.

Neben diese unterordnende Differenzierung setzten wiroben die monarchische Unterordnung. Von ihr gilt ein Gleich-artiges. Sie ist wiederum zunächst nichts als Unterordnung in