Viertes Kapitel: Prinzip der monarchischen Unterordnung.
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Herrschende vermöge seiner Herrschaft gewinne, komme nichtnur in Frage die Vollkommenheit des Herrschens, sondernauch die eigene Bedeutsamkeit des Beherrschten. Diese beidenMomente nun scheinen sich entgegenzuwirken. Es ist ein-leuchtend: Je mehr das Beherrschte neben dem Herrschendenfür sich Geltung beansprucht, desto weniger ist es bereit, sichunterzuordnen.
So verhält es sich zunächst in der Tat. Genauer gesagt:Je mehr das Überzuordnende an eigener Gröfse, eigenem Gewicht,eigener Bedeutung und Eindrucksfähigkeit dem Untergeordnetenüberlegen ist, also dies letztere zurücktritt, um so leichter kanneine vollkommene Unterordnung sich vollziehen. Und davongilt notwendig die Umkehrung: Das eigene Gewicht des
Unterzuordnenden hemmt die Unterordnung, hindert, daîs derSchwerpunkt des Ganzen auf das zur Herrschaft bestimmteElement falle.
Aber wir sahen auch schon: Das Übergewicht des Herr-schenden ist nicht der einzige, die Herrschaft oder Überordnungbedingende Faktor. Dasselbe ist nicht einmal der erste Faktor.Sondern als solcher mufs die „Stellung“ des Herrschenden imGanzen betrachtet werden. Und bei dieser wiederum ist daserste Moment die Innigkeit der Einheitsbeziehungen, welche dasGanze, oder die unterzuordnenden Elemente, an das herrschendeElement binden. Es kann aber geschehen, dafs mit der Ver-minderung des Gewichtsunterschiedes zwischen Herrschendemund Beherrschtem eine Steigerung dieser Innigkeit Hand inHand geht. Ja jene kann diese unmittelbar in sich schliefsen.Dann bewirkt sie eine Steigerung der Unterordnung.
Damit ist ein neuer Gegensatz zweier Arten der Unterordnunggegeben. Die eine ist in höherem Grade bedingt durch dieGröfse des Gewichtsunterschiedes, die andere in höherem Gradedurch die Innigkeit der Einheitsbeziehungen. Dort tritt dieseInnigkeit der Einheitsbeziehungen, hier der Gröfsenunterschied,oder das durch die eigene Beschaffenheit des Herrschenden unddes Beherrschten bedingte Übergewicht des ersteren, zurück oderrelativ zurück. Wir können jene Unterordnung die despotischere,diese die freiere nennen.