Viertes Kapitel: Prinzip der monarchischen Unterordnung.
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Architektur etwa durch die überragende Gröfse eines Teiles, dasräumliche Heraustreten aus der Masse, sei es horizontalesHervortreten, sei es vertikales Überragen; durch besondere Färbung,durch ornamentale Auszeichnung, durch jede Formgebung, ver-möge welcher ein Teil eine Funktion des Ganzen in sich zumspezifischen Ausdruck zu bringen, oder das Ganze in irgendwelchem Umfange und in irgend welcher Hinsicht oder Richtungzu „verdichten“ scheint. Was man in der Architektur speziellals „Glied“ zu bezeichnen pflegt, ist allemal ein solches „ver-dichtendes“ und demgemäfs einen gewissen „Herrscheranspruch“erhebendes Element.
Zwei Möglichkeiten der monarchischen Unterordnung.
Wir unterscheiden aber hier zunächst zwei Arten der mo-narchischen Unterordnung, die von allem, was über diese Unter-ordnung bisher gesagt wurde, unabhängig bestehen. Diesebeiden Arten entsprechen genau den beiden Arten der Unter-ordnung unter ein Gemeinsames oder der Einordnung in eineinheitliches Ganzes, die oben unterschieden wurden. Be-zeichnen wir sie gleich mit den entsprechenden Namen: Auchdie monarchische Unterordnung ist das eine Mal „immanente“Unterordnung, das andere Mal Unterordnung „im Neben-einander“.
Die monarchische Unterordnung innerhalb des Rechtecks,von der oben die Rede war, ist ein Beispiel der immanentenUnterordnung. Es ist in ihm, wie gesagt, die kleinere Aus-dehnung der gröfseren untergeordnet. Nehmen wir an, dieletztere sei die vertikale. Dann ist dieser die Breitenausdehnunguntergeordnet. Die Unterordnung ist eine immanente, weil dieDifferenzierung der flächenhaften Ausdehnung in die beidenRichtungen eine immanente ist. Die „Unterordnung“ besagt in demfraglichen Falle, dafs für unseren unmittelbaren Eindruck dieBreitenausdehnung relativ, d. h. je nach dem Übergewicht derHöhenausdehnung nicht mehr neben der Höhenausdehnung, alsetwas ihr koordiniertes, in Betracht kommt, sondern ihreselbständige Wirkung und Eindrucksfähigkeit verloren hat zu