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1 (1903) Grundlegung der Ästhetik
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Die allgemeinen ästhetischen Formprinzipien.

Und Unterordnung des Verschiedenen, des Aufsereinander,des Divergierenden, schliefslich des völlig Gegensätzlichen,unter ein Gemeinsames besagt dementsprechend, dafs das Ver-schiedene, mehr oder minder, von mir betrachtet wird oder fürmich in Betracht kommt nicht mehr für sich oder als das,was es an sich ist, sondern als ein Moment in dem Gemein-samen; dafs die divergierenden Elemente auf ihre divergieren-den Wirkungen relativ verzichten und sich hinsichtlich ihrerWirkung oder für meinenEindruck in denDienst stellen desGemeinsamen. IhrDienstbesteht darin, dafs sie aus dem Gemein-samen ein relativ Neues machen, nämlich ein Differenziertes.

Diese Differenzierung ist nicht eine Verneinung des Ge-meinsamen, nicht ein Zerteilen, Zerfällen, ein Verwandeln desEinen in ein Mehreres, sondern es ist eine Bejahung des Ge-meinsamen. Es ist eine Steigerung desselben. Es ist auchNegation, aber nur des, abgesehen von der Differenzierung,einförmigen und damit leblosen Gemeinsamen. Es ist alsoeine Belebung desselben. Damit kommt auch das Verschiedeneoder Divergierende durchaus zu seinem Rechte; ja es kommtzu besonderer Wirkung. Aber eben als das Differenzierende,Steigernde, Belebende.

Prinzip des Gleichgewichtes in der differenzierendenUnterordnung.

Die Unterordnung, von der ich hier rede, mufs in denästhetischen Objekten allemal eine zweifellose sein. Sie mufsunmittelbar einleuchten, nicht für den Verstand, aber für denunmittelbarenEindruck. Ohne dies würde, wie schon obengesagt, das Objekt nicht das qualitativ einheitliche sein, dases sein soll, sondern es würde zerfallen. Das Gesetz der quali-tativen Einheitlichkeit bleibt aber jederzeit das Grundgesetz derästhetischen Lirst.

Zugleich aber fordert doch auch die Differenzierung ihrRecht. Und diese wirkt notwendig der Übermacht desGe-meinsamen entgegen. Je mehr das Differenzierende wirklichdifferenziert, d. h. je mehr das Einzelne in seiner Besonder-