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1 (1903) Grundlegung der Ästhetik
Entstehung
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Drittes Kapitel: Gesetz der Einheit in der Mannigfaltigkeit. 35

Dies mufs aber genauer bestimmt werden. Das Mannig-faltige genügt der ersten Forderung, wenn es ein Gemeinsamesoder qualitativ Identisches in sich trägt, das zur einheitlichen,jede Verschiedenheit ausschliefsenden Apperzeption unmittelbarsich darbietet, d. h. ein Gemeinsames, das nicht nur da ist,sondern als das unterschiedslose Eine in dem Mannigfaltigenapperzeptiv für sich gestellt, herausgesondert, verselbständigtwerden kann, das dem Verschiedenen als ein relativ Selbständigesgegenübersteht, das, mit einem Worte, obgleich nur in demMannigfaltigen gegeben, doch ein selbständiges psychisches Da-sein besitzt.

Und der zweiten Forderung wird durch das Mannigfaltigegenügt, wenn und in dem Mafse als die Elemente des Mannigfaltigensich scheiden, sich besondern, ein Aufsereinander darstellen. DieseScheidung, diese Besonderung, dies Aufsereinander kann räum-licher, zeitlicher, oder im engeren Sinne qualitativer Art sein, lnjedem Falle ist die gesonderte Apperzeption des Einzelnen fürmich um so natürlicher, je klarer, bestimmter, entschiedener dieseScheidung ist. Am klarsten geschieden ist das Gegensätzlicheoder Kontrastierende. Der Kontrast also ist für die Erfüllungder hier in Rede stehenden Forderung vor allem günstig.

Und endlich wird der dritten Forderung in welcher zu-gleich jene beiden ersten sich zusammenschliefsen durchein Mannigfaltiges genügt, wenn und in dem Mafse als indemselben das Moment oder die Momente der klaren Ver-schiedenheit, des Aufsereinander, der Gegensätzlichkeit, demEinen oder Gemeinsamen eingeordnet sind, d. h. die Weiserepräsentieren, wie eben dies Eine oder Gemeinsame, ohneaufzuhören, als dies Eine und Gemeinsame da zu sein undder selbständigen Auffassung sich darzubieten, in sich selbstsich gliedert oder differenziert, sich ausgestaltet, in Einzel-bildungen auseinandergeht.

Diese Einordnung ist aber, als Einordnung in ein Gemein-sames, das ganze Mannigfaltige Umfassendes, notwendig zugleichUnterordnung. Die Einordnung setzt Dasjenige, dem ein-geordnet wird, also das Gemeinsame, voraus. Dies Letztere istalso das Erste, oder das zunächst Geforderte. Es ist das not-

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