Zweites Kapitel: Gesetz der Einheitlichkeit.
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nämlich ein Gefühl der Lust an dem so beschaffenen Ganzen. Istdies Gefühl ein Wertgefühl, so ist es ein Gefühl des Eigen-wertes dieses Ganzen. — Hierhin gehört insbesondere auch dieLust an den geometrisch regelmäfsigen Gebilden, von denenwir ausgingen.
Das Prinzip der Einheitlichkeit und die Elementar-gefühle.
Das im vorstehenden gewonnene Prinzip der qualitativenEinheitlichkeit erfordert nun noch mehrfache nähere Bestimmun-gen. Es erscheint aber zweckmäfsig, daîs wir zunächst nocheinmal mit einem Worte auf die Elementargefühle zurück-kommen. Dieselben sind, wie gesagt, Gefühle, insbesondereGefühle der Lust, die an einfachen Empfindungen, z. B. einereinfachen Farbe, haften. Hier scheint von einer „qualitativenEinheitlichkeit eines Mannigfaltigen“ nicht gesprochen werdenzu können.
Indessen, ich sagte auch schon, es bestehe Grund zur An-nahme, dafs die Elementargefühle derselben psychischen Ge-setzmäfsigkeit ihr Dasein verdanken, die den Formgefühlen zuGrunde liegt. Dies müssen wir jetzt genauer so bestimmen:Es wird auch die Lust an den einfachen Empfindungen letztenEndes Lust aus der qualitativen Einheitlichkeit eines Mannig-faltigen sein.
Zu dieser Annahme führen uns gewisse Elementargefühleunmittelbar hin. Ein Klang ist, solange er als Klang fürmich besteht, d. h. solange er nicht analysiert ist, für meinBewufstsein ein absolut Einfaches. Er ist ein genau so Ein-faches, wie die einfache Farbe. Und doch ist er auch wieder-um nichts Einfaches. Es „stecken“ in ihm vielerlei „Töne“,die sogenannten „Teiltöne“ des Klanges. D. h. dem einfachenakustischen Bild oder Bewufstseinserlebnis, das wir „Klang“nennen, liegen mehrfache psychische Vorgänge oder seelischeErregungen zu Grunde. Der Klang entsteht für mich, indemviele Töne, d. h. alle jene „Teiltöne“, an mein Ohr treffen unddie Seele erregen. Statt aber die Vielheit von Bewufstseins-