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1 (1797)
Entstehung
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605
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7, C. V. des. Streitig?. bey reichsst. Zusammen?. 6vZ

Wahl Maximilian II. versammelt waren, ereignete sichder Fall, daß der Kurfürst von Cölln starb. Die Cöll-nischen Gesandten zeigten in der achten Sitzung das Abster-ben ihres Principals an und verließen darauf sogleich dasConferenz - Zimmer. Das kurfürstliche Collegium setzte hier-auf zwar in Abwesenheit der Cölinischen Gesandten seineZusammenkünfte wegen Abfassung der Wahlcapitularivnfort, schob aber doch die Wahl des Römischen Königsauf und schickte eine eigne Gesandschaft an das Domkapitel,mit dem Ersuchen, die Wahl eines neuen Erzbischofs zubeschleunigen *). Das Kapitel machte übrigens damals garkeinen Versuch eigne Gesandte zu schicken **). Der neuer-wählte Kurfürst traf hingegen noch am Abend vor demWahltermin «in und wohnte der Wahl persönlich bey.Seit dieser Zeit hat sich kein Fall dieser Art weiter ereignet.

Noch öfterer entsteht aber 2 ) Streit über die Führungdes Reichs-Direktoriums, wenn der Kurfürst von Mainzstirbt. Das Domkapitel pflegt sodann sogleich den Ge-sandten nicht nur zur Führung der Stimme zu bevollmäch-

*) S. meines Vaters Reichsgeschichte Bd. 17. S. n.

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Man behauptete zwar zumLhcil, daß das Capitelden Grafen von Witgen stein bevollmächtigt habe, alleindies gründet sich blos auf eine Stelle in des rcb-r-irr -Script r«-6erm. 1. III. p. iQ 2 . woselbst von diesem Grafen gesagt wird,daß er vorher gewesen wäre. Run glaubt man, er

müßte l-exscus des Domkapitels gewesen seyn, weil kein Kur-fürst von Cölln eristirt hätte. Allein im Anfang des Wahltagslebte der Kurfürst von Cblln noch und dieser Graf von Wit-gcnstein war sein Gesandtcr, es konnte also allerdings vonihm gesagt werden: Mi «me» l-stzsmr kuerae.