Druckschrift 
1 (1797)
Entstehung
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Vorrede

zur zweyten Ausgabe.

die beyden ersten Bände meines Handbuchsdes tcutschcn Staatsrechts, ohnerachtct dcSdavon durch die berüchtigte Göbhardische Buchhand-lung in Bamberg veranstalteten diebischen Nachdrucksvergriffen sind, so sah sich die rechtmäßige Verlags-Handlung gerwthigt, eine neue Auflage davon zu veran-stalten. Es ist dieselbe wegen des engem und mehr ineinander gerückten Drucks der Bogenzahl nach zwar nichtso stark?,' als die vorige, allein eS wird doch eine nähe-re Vergleichung derselben, ergeben, daß sic nicht nur ver-schiedene Berichtigungen, sondern auch mehrere, wie ichglaube, nicht unbedeutende Zusätze erhalten hat. Dagegensind jedoch einige Anmerkungen, die nur Bezug auf die Ge-schichte des Tags hatten,' in dieser Ausgabe fortgclassen.

Ucbcr das, wie es vielleicht manchen scheinen moch-te, gewagte Unternehmen, stezt ein tentsches Staats-recht zu schreiben, oder von neuem aufzulegen, habeich mich bereits kn der Vorrede des vor einigen Mona-ten erschienenen dritten Bandes dieses Werks, wovonwegen der gemachten starkem Auflage keine neue Ausga-be herauskommen wird, erklärt. Von des berühmte,!