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1 (1797)
Entstehung
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225
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Zweytes Buch.

Von der

Person des Kaisers und den Reichsständerr«

Erstes Cttpitel»

Von

der Person des Kaisers.

§. 56 .

88ennmanTeutschland selbst nach seiner geographischen Unbpolitischen Beschaffenheit, und die Gründe, worauf die Verefassnng desteutschenNeichsstaats beruht, kennen gelernt hat,sojmuß man sich mit dessen Regenten bekannt zu machen su-chen. Überhaupt und Regent des lettischen Reichs ist derKaiser, aber er ist bei) Ausübung der mehrsten und wichtigesie» Regierungsrechte an die Einwilligung der Neichsständegebunden, und es sind daher dieselben söwohl in dieser Rück-sicht , als weit sie auch Regenten der einzelnen teütschen Ter-ritorien sind, dem Kaiser an die Seite ztt setzen.

Kaise r ist derjenige, der von den Kurfürsten dürch bisMehrheit der Stimmen dazu erwählt wird. Er muß selbstin seiner Wahlcapitulakiön *) versprechen,daß er sich kei-ner Succession noch Erbschaft des Reichs anmaßen, unter-

Art. 2. f. 2«.

Erster Band. P