7. C. V. bes. Streitig?, bey reichsft.Zusammen?. 6oi
und nie nahm sich das Direktorium heraus, etwas eigen-mächtig zu thun, oder gar zu befehlen. Allein allmäh-Ug gieng man weiter, man war zufrieden, wenn mannur ein Fußbreit Terrain gewann, denn mit der Zeit warddadurch ein großes Feld gewonnen *). Vorzüglich geschahdies, als das Haus Oesterreich in dem Fürsteilrath daSCondirectvrium erhielt. Der Direktorial- Gesandte sah sichwohl als einen kaiserlichen Gesandten an und glaubtesich nun schon eher etwas herausnehmen zu können. KeinWunder, daß seinem Beyspisl auch der Kurmainzische ingewisser Maaße folgte, und daß nun Klagen über Kla-gen **) entstanden, dir aber größtentheils noch unentschie-den sind.
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*) In diesem Betracht ist es wirklich nicht den Standen zuverdenken, wenn sie sich auch der kleinsten, noch so unbedeutendscheinenden Direktorial-Anmaßung widersetzen. Ei» Schrittführt zu dem andern, und ehe man es sich versieht, ist man §oweit vorwärts geschritten, daß man nicht gut mehr zurück kann.
«) Man s. vorzüglich des Hrn. G. R- von Steck Abhand-lung »vir den Mißbrauchen des Reichsdirectoni; in seinen zuHalle I 7 Z 7 . in 8. erschienenen Abhandlungen aus dem wutschenStaats - und Lehnrccht S. i6r. u. f. Hier werden ausser denMißbräuchen in Ansehung der Dictatur und An sage, nochfolgende angeführt:
I) Erscheinet der Mainzikche Direetorialgesandte gemeiniglichsehr spät; bringt die Zeit mit fremden Unterredungen zu,welche den Beratschlagungen und Erörterungen der ange-sagten Angelegenheiten gewidmet ist.
II) Sodann übereilet er sich in Ansehung der Schlüffe. Sei-ne Aufsätze werden oft so beschleuniget, daß man sie nichteinmal mehr zu den Erinnerungen mittheilen kann, welch?darüber gemacht werden sollen.