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1 (1797)
Entstehung
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595
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6. C. Von der Stimmenmehrheit re« 595

dem Staatssachen verhandelt. Hier sind nicht nureinige wenige, sondern sehr viele von einer Reli-gionsparthey versammelt, unter denen öfters, nach einembekannten Sprichwort, nur selten völlige Übereinstimmungherrscht. Endlich ist hier kein Stand des Reichs durch ei»nen Eyd verpflichtet, nur nach bester Einsicht und Über-zeugung zu votiren, und man weiß, was für großen Ein-fluß oft der kaiserliche Hof auf die Stimmen einzelner, be-sonders niindcrmächtiger Stände hat, und was für Schrit-te er zuweilen thut, um sie dahin zu bringe», daß sie sei-nen Wünschen gemäß stimmen *). Warlich, wenn Ein«müthigkeit der Stimmen zur Ztion in NeichssiändischeitVersammlungen erforderlich wäre, so würde bas Rechtselbst gar nichts nutzen und mit der andern Hand das wie-der genommen seyn, was mit der einen gegeben war.

Aber auch das Herkommen pflichtet dieser Meynungbey. In der General-Majorsuche hatten anfangs verschie-dene katholische Stände so gestimmt, wie die evangelischen«Demohnerachert schritt nachher der katholische Neligions-theil zu der Ztion, und man ließ dies zu. Das nemlichemuß daher auch dem Evangelischen billig seyn. Dieser Fallbestärkt übrigens auch zugleich die Behauptung, daß, wenngleich schon einzeln die Stimmen abgelegt worden, dochnoch eine gemeinsame Stimme abgegeben werden könne.

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Äk«n s. den Don an ersetzen Fall in meiner Gesch.der W. L. K. Leopolds U. S. s-.