Druckschrift 
1 (1797)
Entstehung
Seite
587
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6. C. Von der Stimmenmehrheit re. zF?

«ruf die eigne billige Erklärung von Kurbraunschweig zu neh-men, diesem Kuchause das Erbstallmsister-Amt ans-bringen wollten. Die Evangelischen machten sich auf diesenFall gefaßt, in partes zu gehen, indessen kam es doch nach-her nicht wirklich dazu, weil die Katholischen selbst wiedervon der Sache abstrahieren.

Dagegen kam es viertens im Z. 1727. in der Zwin-ge nbergischen Sache wirklich zur Trennung der beydsnNeligionstheile. Die evangelische Familie Göler von Ra-vensburg war im breyßigjährigeu Krieg des Besitzes ihrerHerrschaft Zwingen borg entsetzt. Vermöge der allgemei-nen Amnestie hätte sie restituirt werden sollen, und wirklichhatte sie im Z> 16; r. deshalb ein günstiges Urthel von derzur Restitution niedergesetzt gewesenen Deputation erhalten.Dies Urthel war rechtskräftig geworden und schon hakte derNeichshofrath die Erecution erkannt, allein Pfalz nahm da-gegen den Necurs an den Reichstag, um die katholischeGrafen von WLeser in dem Besitz dieser Herrschaft zu er-halten. Niemand glaubte Anfangs, daß irgend jemand die sooffenbare Ungerechtigkeit von Pfalz begünstigen würde, den?noch geschah es katholischer Seits, als es zum Stimmenüber diese Angelegenheit kam. Alle katholische begünstig-ten den pfälzischen Necurs so weit konnte der Parthcy-geist gehen'. und wollten dem zu Folge einen für dirvon Göler sehr nachtheiligen Schluß fassen. Ehe dies in-dessen geschah, erklärten die Evangelischen in der nächstenSitzung^ als das Projett des Conclusums verlesen werdensollte, daß ihr gesammtss Corpus anderer Meynung sey,und daß sie daher einen solchen durch die Mehrheit der Stim-men zu machenden Schluß nicht zngeben könnten.