s. C. Von der Stimmenmehrheit rc. Z77
schweige- in welchen man schon, vorzüglich von Seitlen der Reichsstädte, der Verbindlichkeit der Stimmen-mehrheit in Neichsteuersachen widersprach, rechneten be-reits dis Evangelischen in dem von ihnen im Jahr 161z.übergebenen Berzeichniß derjenigen Sachen, in welchensie die Mehrheit der Stimmen nicht zugeben könnten,auch die Cvntributionssachen, weil, wie sie hinzu-fügten, keiner dem andern mit Vvtiren, Geld auszugebenvorschreiben könne, und dann, weil die Contribution einefreywillige Hülfe sey, «nd die Stimmenmehrheit in Uebungder Freywilligkeit nicht statt finden könne.
Auf dem Westph. Friedenskongreß kam diese Materieebenfalls zur Sprache, allein man konnte sich «deshalb nichtvereinigen und vcrwieß daher die Sache auf den nächstenReichstag*). Hier war man jedoch nicht glücklicher. Manstritt sich auf den in den Jahren 165z. und 1654. gehalte-nem Reichstage lebhaft deshalb mit einander, allein mankonnte zu keinem Schluß kommen, weil die Stimmen zusehr getheilt waren. Der Kaiser, die mehrsten Kurfürstenund die katholischen Stände waren für die Mehrheit derStimmen, die Reichsstädte aber gänzlich dagegen. Andre,besonders die protestantischen Fürsten, machten« einen Un-terschied zwischen nothwendigen und freywilligen,Steuern. Bey jenen wollten sie die Mehrheit der Stim-men anerkennen, bey diesen aber nicht.
Diese so sehr verschiedenen Meynüngen machten, daßman sich keines gemeinschaftlichen Schlusses vereinigen konn-te, und daß darüber nachher die ganze Sache liegen ge-blieben ist. Noch* jetzt ist es also streitig, ob in Reichs-
H Osnabr. Fr. Art. 5. f. ;!r-Erster Band, 6 S