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1 (1797)
Entstehung
Seite
547
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4 - C. Von den Rei'chsdeputatl'onen. 547

lrchen Bank gewesen; wollte man aber noch zwey Mitglie-der dieser Bank zu Deputaten ernennen und dabey dm ein-mal ausgestellten Grundsatz, daß die ersten von jeder Bankzur Deputation gezogen werden müßten, beybehaltm, solitt wieder die Neligionsglsichheit. Kur; hier mochte man,wenn keiner wich, es machen, wie man wollte, so wardentweder Neligionsgleichheit verletzt, oder es litt darunterdie geistliche Bank, und diese Schwierigkeiten wurden da-durch noch vermehrt, daß Pfalzlantern in der Folge zurkatholischen Seite überiral.

Zum Glück treten indessen diese Schwierigkeiten nur beyden Deputationen aufdem Reichstage ein ünd hierkann man sich doch noch dadurch helfen, daß man das Ge-schäft Kurmainz mit dem Vorbehalt, daß daraus kein nach-theiligss Recht erwachsen sollte, allein aufträgt. Bey denDeputationen ausserhalb des Reichstags tritt indessen seit ei-niger Zeit eine andre üble Schwierigkeit ein. Zu dergleichenDeputationen soll auch ein Grafund ein Prälat ernanntwerden. Ursprünglich war dies wohl so zu verstehen, daßnicht sowohl ein einzelner Graf, als vielmehr eine gräflicheBank ernannt würde, deren Mitglieder sodann gemeinschaft-lich ihren Deputirten bestellet! könnten. Allein bey Gelegen-heit der letztem Kammergerichtsvisitatisn ward das Gegen-theil behauptet. Der hierüber entstandene Streit *) hattedie üble Folge, daß nicht nur die so heilsame Visitation ge-trenntst, sondern auch der Reichstag selbst auf mehrere Jah-re in Unthätigkeit gesetzt wurde. Die Thärigkeit ist nunzwar wieder hergestellt, allein ehe es wieder zu einer ausser-

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E) S. §. roi.