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1 (1797)
Entstehung
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546
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546 4. B. Von d. Recht u. d. Art u. Weise d. R. Reg.

zische Kur an Baiern gekommen war, so verlangte die-ses, als nunmehriger erster weltlicher Kurfürst, zu den De-putationen gezogen zu werden, und cs setzte diese Behaup-tung glücklich durch. Allein nach dem westfälischen Frie-den sollte Religionsgleichheit beobachte: werden, billig hättealso Baiern weichen und wenn der Grundsatz, daß der er-ste von jeder Seite zu den Deputationen berechtigt sey,beybehalten werden sollen, Kursachsen einrücken müssen.Allein Baiern wollte nicht weichen, indem es behauptete,baß es ein wohlerworbenes Recht hätte zur Deputation ge-zogen zu werden. Wollte man also wohl oder übel, somußte man nun noch, um nur Rcligionsgleichheit zu bewir-ken, S achsen und B ran d en b u rg mit zur Deputationziehen. Endlich ward auch B 5 hm e n readmittirt, welchesnunmehr selbst nach dem von Baiern aufgestellten Grundsatz,da cs den Rang vor Baiern hatte, zu den Deputationenhätte müssen gezogen werden. Aber dann mußte entwederBaiern weichen, oder man mußte noch Kurbraunschweigzur Deputation ziehen. Jenes wollte Baiern nicht, unddieses zu thun fand man auch Bedenken, weil sonst fast dasganze kurfürstliche Collegium hatte dsputirt werden müssen.

Aehnliche Vorjälle ereigneten sich im kurfürstlichen Cot-'kegio. Hier waren vor dem W. F. von der geistlichen BankOesterreich und Salzburg, und von der welk l i ch e»Bank Baiern und Pfalzlautern zu Deputieren er-nannt worden. Nach geschlossenem Frieden behaupteten dieseebenfalls' ein beständiges Recht zu haben und keiner von ih,nen wollte weichen. Es hätten also damals noch zwey evan-gelische Deputirte ernant werden müssen, aber alsdannwären viere von der weltlichen und nur zwey von der geist-