Druckschrift 
1 (1797)
Entstehung
Seite
538
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KZ8 4 . B. Von d. Recht u. d. Art u. Weised.R. Reg.

dadurch doch den für die kurfürstlichen Gesandten bisher her,gebrachten Vorzug gerettet zu haben *). — Welch eingroßer Geist! und welchen Begriff muß man sich von demKurfürsten, dem nur dergleichen berichtet werden durfte, ma-chen. Doch es ließ ja der kaiserliche Hof selbst einmal (1679.)bey einigen kurfürstlichen Höfen Beschwerde darüber führen,daß die kurfürstlichen Gesandten nicht zugeben wollten, daßnach der Gesundheit des Kaisers und der Kaiserin, nichtauch erst die Gesundheit des Hauses Oesterreich und Bur-gund getrunken würde, ehe die Reihe an die Kurfürsten unddas fürstliche Collegium käme. —

Das auffallendste Beyspiel von Rang und Ceremoniel-streitigkeiten bleibt indessen, besonders der Folgen wegen,der Fall, welcher sieb im I. 1748. ereignete, und derzugleich den stärksten Beweis davon giebt, wie sehr zuwei-len der Principal-Commiffarius, mit seinen besten Absich-ten in Verlegenheit kommen kann. Der Fürst von Thurnund Taxis, welcher damals die Stelle eines Principal-Commissarius erhalten hatte, suchte den sonst gewöhnlichenCeremonielstreitigkeittn dadurch auszüweichen, daß er sicheine Zsitlang auf dem Lande, nicht weit von der Stadtaufhielt, und daselbst die Gesandten, ohne sich genau anden Rang zg binden, nach und nach zur Tafel einladenließ. Das erstemal wurden der Concommissarius, die Ge-sandten von Mainz, Trier, Böhmen, Oesterreich undWürtcmberg alle mit ihren Gemahlinnen, nebst einem geist-lichen Herrn von Stsngelheim, der die Stimmen der Bi-schöfe von Negensburg, Freisingen und Lüttich führte, ein-geladsu. Der böhmische Gesandte hatte eigentlich die Fraudcs.Oesterreichischen zur Tafel führen, und neben ihr Platznehmen sollen. Da dieser aber nicht gleich bey der Hand

ch Putters Entwickel. T.h- r. S. 2S7.