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1 (1797)
Entstehung
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537
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Z. C. Von dem Reichstage.

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nur von Livreebedienten aufgewartet werden u. s. w.Endlich behaupteten sie sogar in ihren eignen Hausern dierechte Hand über die fürstlichen Gesandten zu haben und dieshatte denn die bereits vorhin bemerkte Folge, daß die alt,fürstlichen Gesandten im 1 .1682. allen feyerlichen Umgangmit den kurfürstlichen abbrachen, und auch nunmehr denselbendie Erccllcnz verweigerten.

Aber nicht blcs zwischen den kur - und fürstlichen Gesand-ten giebt es dergleichen Ceremvnielstreitigkeiten, sondern auchzwischen den alt - undlncufürstlichsn. Jene betrachten sich inAnsehung dieser, wie die kurfürstlichen in Ansehung ihrer.So übel sie es den kurfürstlichen nehmen, daß diese sie nichtmit sich auf gleichen Fuß behandeln wollen, so begehen siedoch die nemliche Unbilligkeit *) gegen die neufürstlichen. Ebenso entstehen öfters Rangstreitigkeiten zwischen den Gesandtender geistlichen und weltlichen Fürsten. Niemand ist dabeyöfters in einer üblern Lage, als der kaiserliche Principal-Commissarius, an dessen Hofe sich der Mittelpunkt des gan-zen Ccremoniels vereinigt. Erfüllt er die Wünsche des einenTheils, so beleidigt er dadurch den andern. So stand esz. B. den kurfürstlichen Gesandten gar nicht an, als der Prin-cipal, Commissarius, um den Streit wegen der rothen undgrünen Stühle zu vermeiden, jene ganz abschafte. Ein kur-fürstlicher Gesandter gieng so weit, daß er, als dies zum er-stenmal geschah, mit einem rothen Mantel erschien,dm crwährend der^aftlso über den Stuhl zurückfallen ließ,daß es scheinen konnte, als ob er auf einen rothbeschlagenenStuhle säße. Hernach berichtete er an seinen Hof, er .glaube

Ll ;

/) Wenigstens verdient das Betragender altfürstlichen gegendie nenfürstiicheu diesen Namen, wenn sie das Betragen der kur-fürstlichen gegen sich so nennen.