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1 (1797)
Entstehung
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471
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z. C. Von dem Reichstage. 471

geschehen; unter jener wegen der Pest, wid unter dieserwegen des Kriegs. In jenem Fall begab sich der Reichs-tag nach Augsburg, in diesem nach Frankfurt.

Uebrigens geschah in ältern Zeiten die Berufung derNeichsstände zum Reichstage durch allgemeine kaiser-liche Ausschreiben, allein jetzt muß der Kaiser an ei-«en jeden einzelnen Neichsstand, wenn er gleich keine Vi-rilstimme hat, also an einen jeden Grafen und Prälatenrin besonderesAusschreiben erlassen und darin den-selben gnädig e-rfuchen, zur bestimmten Zeit und anden bestimmten Ort sich entweder in Person, oder durch ei-nen genugsam Bevollmächtigten einzufinden. Zugleich wer-den auch in dem Ausschreiben gleich anfangs die Materienangegeben, über welche berathschlagt werden soll, damitein jeder Stand sich darauf vorher gehörig bereiten kann.

§. 142.

Die Stadt, in welcher der Reichstag gehalten werdensoll, muß zeitig davon benachrichtigt werden. Die groß?Zahl der Neichsstände, oder deren Gesandten, nebst ihrem,besonders in ältern Zeiten zahlreichem Gefolge; die Mengeder Fremden aller Art, welche der Reichstag herbeyzieht,machen es nöthig, daß alles in Zeiten gehörig vorbereitetwird. Es muß für Quartier der Gesandten, für Zufuhrder Lebensmittel und Fourage gesorgt, und verhüthet wer-den, daß es so wenig au allem diesen fehlt, als daß dieBürger bey dieser Gelegenheit ihre Gäste zu sehr vervor»theilen. Besonders müssen auch ein großer Saal, worindie feierliche Eröffnung des Reichstags geschehen kann, und

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Gewöhnlich werden die Ausschreibcn sechs Monat vor deuWirklichen Eröfnung des Reichstags erlassen.