Druckschrift 
1 (1797)
Entstehung
Seite
467
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z. C. Von dem Reichstage.

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wägen dürfen, die Rechte der Krone auszudehnen, unddagegen die der Nation auf irgend eine Art zu kränken,wenn deren Stellvertreter auf einem Haufen versammelt^ sind; die es wohl wissen, wie sehr alsdenn ein jeder sonstkaum bemerkter Eingriff in die Rechte der Stände gerügtwird, und welch ein gefährlicher, mehrentheils für dieKro,ne nachtheiliger Kampf ssdann zwischen den Rechten derNation und den Rechten des Throns zu entstehen pflegt*),werden nur selten und blos dann, wenn es die höchste Noth! erfordert, Reichstag halten, ja die Neich-tage nach und^ nach ganz eingehen lassen und so Schritt vor Schritt sich inm! mer unumschränkter machen.

Auch in Teutschland hätte dieses Uebel entstehen können«Es war Plan der K. Ferdinand H. und III., keine all-gemeine NeichSversammlungen zu halten. Von dem I. i 61 z.an, bis zum I. 1640. wurde kein Reichstag vom.kaiserli-chen Hose ausgeschrieben und selbst damals würd? noch kei-ner berufen seyn, wenn nicht die äußerste Noch den Kaisergewissermaßen dazu gezwungen hätte. Auch noch nachherwurde diese Politik am kaiserlichen Hofe beobachtet. Stattdaß in sechs Monaten nach geschlossenen westphälischen Frie-den ein Reichstag hätte gehalten werden sollen, so kam ererst fünf Jahre nachher zu Stande und ek ward geendigt,ohne daß verschiedene wichtige Materien nur einmal zueSprache, geschweige denn zum Schluß gebracht wären«.Man verabredete zwar *H, daß in zwey Zähren wieder sin

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H Frankreich hat iü unfern Zeiten diese Erfahrung gemach^Nicht ohne Grund oerordnete der vorige König von Schweden,daß wahrend der Minderjährigkeit seines Thronfolgers keiltReichstag,gehalten werden sollte.

R. A. von 1654. j. iss.